wann darf man kampfsport anwende?

6 Antworten

Ja, Du darfst Dich selbst verteidigen oder so gar im Rahmen der Nothilfe eine andere Person. Das man als Kampfsportler dreimal warnen muss, ist Unsinn, der leider immer wieder erzählt wird.

Geregelt ist das im §23 StGB.

Vorsicht: Sobald der Angriff vorbei ist, musst Du auch aufhören. Ein Angriff ist keine Beleidigung, da diese im Moment wo sie ausgesprochen wurde auch schon vorüber ist.

freundliche Grüße

Martin

Da du kampfsport beherschst wäre auch ein schlag " Kampfsport " gewesen. Da er dich angegriffen hat musst du nicht mit rechtlichen konsequenzen rechnen, jedoch wird je nach studio ein Verbot für gewisse zeit ausgesprochn.

hi,

also warnen kommt schon mal gut, dann weiß der andere Bescheid, was ihn erwarten würde. Natürlich muss die Verteidigung 'angemessen' sein, d.h. wenn er dich beschimpft, dann darfst du maximal zurückschimpfen. Wenn er Dich natürlich angreift, dann fällt die Verteidigung meistens unter Notwehr. Da du seid 4 Jahren Kampfsport betreibst, wirst du wahrscheinlich schon erfahrener sein. Bei v.a. Schwarzgurten ist es so, dass diese trotz Notwehr und Fremdhilfe, etc. , härter bestraft werden, da diese ja über die Konsequenzen ihrer Reaktion bescheid wissen müssen.

Ein Drehkick ist schon recht heftig als Reaktion; klar, wenn er mit einem Messer auf Dich zukommen würde, wäre das angemessen. Wenn er Dich jedoch noch nicht aktiv angegriffen und somit verletzt hat, dann ist laut Recht diese Reaktion als zu 'brutal' einzustufen. Verhältnismäßiger wäre eine SV gewesen, wahrscheinlich ...

Wie hat er Dich denn angegriffen`? Welcher Gurt bist du im Sport? Hat er sich verletzt?

Frag deinen Trainer...der kennt sich damit besser aus ! Ansonsten in Notwehr...dann darfste Theoretisch jede Waffe benutzen...ne Pistole,ein Messer,ein Schlagring oder halt deine Kenntnisse im Kampfsport ! Dann kann dir keiner was anhaben....auch net vor Gericht ! Solltest du dein Können aber missbrauchen,um zb.jemanden zu berauben oder einfach nur grundlos zu verhauen (nur dann,wenn du anfängst) und dein "Opfer" es der Polizei meldet fällt deine Strafe höher aus als die bei "Leihen". Achja,kenne deine Grenzen...wenn einer dich angreift und du dich werst,reicht es wenn er keuchend am Boden liegt...nicht nochmal nachtreten...

Ich hab Taekwando gemacht,daher weiss ich das ;)

mfg LCC


kleinwalti  20.05.2013, 15:13

btw .. wie lange hast du denn aktiv den Sport betrieben, wenn du ihn noch nicht mal richtig schreiben kannst? Aber im Allgemeinen hast Du Recht ...

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Wenn Deine Schläge "Verhältnismäßig" waren, dann ja.