10 Antworten
Legal ab 14
Ab 14 ist es legal, aber wenn ihr es dann auch beide seid.
Dann gar nicht solange du nicht 18 bist kannst du nicht mit der Sex haben
wenn beide damit einverstandis ist gilt das mit 14 auch für dich also ab da darfst du dann
Quatsch! Ab 14 ist es egal mit wen man Sex hat! Kann auch ein 60 jähriger Typ sein, es wäre legal.
Was redest du dar ? Ich bin 19 und ich darf Sex mit einem Minderjährigen haben ? Mit der Person mit der der Sex haben ist 18 wenn er 14 ist
Die Frage ist eher was du da redest?
Mist die Person mindestens 14 darfst du mit der Person ganz legal Sex haben. Da spielt es keine Rolle welches genaue Alter, die Person muss aber mindestens 14 sein.
es wäre auch mit 14 & 60 Sex legal. Das Gesetz dafür wurde schon lange aufgehoben.
ja darfst du du darfst mit 19 mit einem 14 jährigen sex haben aber eben nur dann wenn er auch einverstanden ist.
unter 14 darfst du mit ihm nicht sex haben so ist das
Nein das Gesetz dafür wurde schon lange aufgehoben. Ist schon lange legal
Das ist wo einfaches Deutsch was verstehst du denn daran nicht ?
Da steht: Wie alt ist sie? 18. Was kann man da falsch verstehen?
Hier wo wir kommentieren hat er doch selbst wieder geschrieben lies es dir doch mal durch
Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.
Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.
Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
hatte 12 schon spaß mit meinem freunden.
nur an die Verhütung achten
Mit 14 :)
Sie ist jetzt schon 16! Sie wäre wenn ich 14 bin 18!