Wann Bucht die GVH ab?

2 Antworten

Aus den Abo-Bedingungen des GVH:

Das Fahrgeld ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. des Monats fällig, bei Jahreszahlung zum 1. des ersten Monats des Abojahres.
Der Abonnent ist verpflichtet, den monatlichen Betrag ab Monatsbeginn – bei Jahreszahlung den Jahresbetrag zum 1. des ersten Monats des Abojahres – bis zur Abbuchung auf dem in der Einzugsermächtigung genannten Konto bereitzuhalten.

https://www.gvh.de/tickets-cards/befoerderungsbedingungen/

Der GVH bucht auch nicht selbst ab sondern dafür ist bei GVH-Abos die Üstra zuständig.

Steht dazu nix in den Vertragsunterlagen?

Gruß


isamarro1 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 08:44

Würde ich dann fragen?

0