Wann bestehe ich eine Nachprüfung?
Hallo!!
Ich würde gern wissen, ob wann man eine Nachprüfung besteht z.B im Fach Geschichte und Mathe stehe ich auf "mangelhaft". Normalerweise würde dann die Nachprüfung in Kraft treten. Müsste man in beiden Fächern "ausreichend" erreichen um zu bestehen??
1 Antwort
In Paragraph 33 der Schulordnung der Gymnasien in Bayern steht folgendes:
Reichen die in der Nachprüfung erzielten Noten zusammen mit den übrigen Noten für das Vorrücken aus, wird das Bestehen der Nachprüfung und das Vorrücken festgestellt. In einem neuen Jahreszuegnis werden die jeweils besseren Noten aus Jahresfortgang oder Nachprüfung eingetrahen. Das Zeugnis erhält einen Vermerk darüber, welche der Noten auf der Nachprüfung beruhen.
Soll heißen, wenn du in der Nachprüfung in beiden Fächern mindestens eine 4 bekommst, wirst du versetzt.
Hier kannst du es nachlesen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-33