Wand von Nachbarn Feucht?
Hallo Zusammen,
ich hab ein Eigentumswohnung gekauft der damalige Eigentümer hat efeu gepflanzt was in einer Seite vom Wand war als ich es gekauft habe habe ich es weggemacht weil der Nachbar es so haben wollte und jetzt kommt er mir damit an das seit dem sein Garage feucht ist und er rechtlich dagegen vorgehen will.
kann er das ?
ich war nicht der Eigentümer damals und er hatte dieses Efeu damals zugestimmt gehabt.
das Einzigste was ich getan habe ist den Efeu zu entfernen da es in meinen Garten ist weil er zugestimmt hat und es so wollte da es auf sein Garage Dach hoch kam.
4 Antworten
Also, wenn ich Dein Gestammle richtig verstehe, hast Du Efeu entfernt, das an Deiner Hausfassade hochkroch und sich auch auf das Garagendach ausbreitete.
Tja. Nun ist die Frage: Hast Du denn auf dem Garagendach beim Entfernen irgendwas beschädigt?
Was ist das für ein Garagendach? Vermutlich ein Flachdach mit Bitumenbahnen? Wie alt ist die? Und gibt es eine direkte Verbindung zwischen Deiner Fassade und der Garage?
In aller Regel werden Flachdächer jeder Art nach ein paar Jahren undicht. Gerade dieser Bitumen-Mist neigt dazu. UV Strahlung, Wärmeausdehnung und kältebedingtes Zusammenziehen zerreißen die Fugen und Anschlüsse irgendwann.
Pflanzenwuchs und Ranken können in der Tat die Beschädigungen beschleunigen. Ich stelle mir vor, dass die Efeuranken gerade die Kanten und Übergänge von Garagendach und Wand geschützt haben könnten. Da sie nun entfernt sind, trifft der Regen wohl voll auf diese Schadstelle. Aber das ist keine Ursache dafür.
Ich denke nicht, dass der Garageneigentümer Dir einen Schaden nachweisen kann.
Im Übrigen wärst Du - theoretisch - als neuer Eigentümer tatsächlich für diese Schäden verantwortlich. Das sind so Mitpflichten, in die man als neuer Eigentümer eintritt. Genauso auch wie z.B. Bäume, die öffentliches Eigenum durch ihre Wurzeln kaputt machen.
das Efeu hat nichts damit zu tun, dass seine Wand feucht ist. Den Zusammenhang soll er erst mal belegen. Schließlich ist es ja weg, dann müsste sie ja wieder trocken sein. Ich würde da einfach nichts machen.
außenwände gehören zum sog. "gemeinschaftseigentum", d.h. das unterliegt der verwantwortung der eigentümer-gemeinschaft.
nur über das individuelle "sondereigentum" innerhalb der wohnung kann ein eigentümer frei entscheiden, darüber steht auch keinem anderen eigentümer ein mitspracherecht zu.
und ob das entfernen eines efeu-bewuchs die ursache für das durchfeuchten einer außenwand ist, muss stark in zweifel gezogen werden.
abwarten bis zur nächsten eigentümer-versammlung; sollte er "theater" machen, abblitzen lassen oder versuchen, das thema ruhig und sachlich bis zu diesem termin aufzuschieben.
kann er das ?
Natürlich, das kann jeder.
Ob er erfolgreich sein wird, ist eine ganz andere Frage.
Vermutlich nicht, weil es dir schuldhaftes Verhalten nachweisen muss, das wird ihm nicht gelingen, weil du zu der Zeit gar nicht der Eigentümer warst.