Waisenrente + Selbstständigkeit mit UG?

2 Antworten

Wenn du Anspruch auf eine Waisenrente hast, wird das Einkommen seit 01.07.2015 nicht mehr angerechnet.

Anspruch hast du bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 27. Lebensjahr, wenn du dich in einer Ausbildung (Schüler, Studium, Azubi) befindest.

Entscheidend ist also, ob du dich in einer Ausbildung befindest oder als Selbständiger giltst. Als Selbständiger über 18 Jahre entfällt die Waisenrente - unabhängig vom Einkommen.

Hier findest du die Broschüre der DRV zum Anspruch auf Hinterbliebenenrenten:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230502-wegfall-waisenrente.html


EngelSarah 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 18:19

Danke, nur bekomme ich es nicht von der DRV sondern von der EU

0
okieh56  14.07.2024, 18:21
@EngelSarah

Das hast du nicht geschrieben. Da kenne ich mich nicht aus.

0

Du bist ja dann Angestellter der UG. Das Vermögen der UG hat dann nichts mit deinem Privatvermögen zu tun.


EngelSarah 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 16:58

Vielen Dank, so sehe ich das auch. Wollte mich nur vergewissern:)

1