Wäre so ein Vertrag legal?

6 Antworten

Freiwillig - "auch wenn ich es nicht möchte"?

Lass es! Sowas ist sittenwidrig und nicht rechtsgültig. Gesetzesverstöße kann man nicht in gültige Verträge gießen.


Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:24

freiwillig unterschreiben und er darf die sachen dann machen wann er möchte

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cas65  02.09.2019, 17:26
@Ichfrage2017

Du kannst gerne freiwillig unterschreiben, dass er dich umbringen darf. Er darf es aber trotzdem nicht tun! Und er darf dich auch nicht vergewaltigen oder sowas. Du kannst ihn nicht rechtlich von etwas freisprechen, was nun mal verboten ist.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:30
@cas65

Jup aber es geht ja nicht um soetwas wie umbringen! Und ist es eine Vergewaltigung wenn man unterschrieben hat das jemand einen nach seiner lust durchnehmen darf?

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cas65  02.09.2019, 17:35
@Ichfrage2017

Das wird dann das Gericht klären. Aber so ein Vertrag ist im Zweifelsfall eben ungültig. Denn niemand kann am Ende nachvollziehen, was gespielt war und was nicht. Ich finde es auch irre, den eigenen Willen auf die Art außer Kraft setzen lassen zu wollen. Ein Freibrief auf Gedeih und Verderb... Ich kann den Reiz eines solchen Vorhabens durchaus nachvollziehen. Würde real aber eher die Finger davon lassen. Über bestimmte Dinge gibt man die Kontrolle einfach nicht aus der Hand. Ohne Wenn und Aber.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:37
@cas65

Du kannst den reiz nachvollziehen, und mir geht es an sich nur darum ob/wie es möglich wäre soetwas legal zu machen.

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cas65  02.09.2019, 17:39
@Ichfrage2017

Über ein Rollenspiel. Und ein Codewort. Das Codewort ist die Grenze. Wenn das fällt, MUSS er aufhören. Vertrag hin oder her. Rechtsgültig ist sowas nicht. Rollenspiele sind nicht verboten. Und für euch könnt ihr aufschreiben, was ihr wollt. Rechtlich bindend ist sowas aber nicht.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:41
@cas65

Hm also ginge es mit einem Vertrag ABER es muss ein "Brechungswort/akt" dabei sein womit er dann aufhören musste?

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cas65  02.09.2019, 20:26
@Ichfrage2017

"Müssen" muss gar nichts. Es dient DEINER Sicherheit. Ein Vertrag ist eine beiderseitige Erklärung des freien Willens. DENNOCH ist das, was DU da planst, rechtlich einfach irrelevant.

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Das nennt sich Arbeitsvertrag und ist völlig legal solange darin keine Sittenwidrigen Dinge verlangt werden und eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Entlohnung vereinbart wird.

Auch ein sonstiger Vertrag wäre möglich, aber er darf eben nicht sittenwidrig sein oder eine Seite übervorteilen. Also i.d.R. wird immer von einer Gegenleistung (meist in Form von Geld) ausgegangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aus langen Beziehungen, derzeit Bisexuell und ehem. Swinger

Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:19

Was genau wäre denn Sittenwidrig? Und bei dem Thema wäre es glaube ich Prostitution und deshalb anzumelden. (steht in den Themen)

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Bearman1974  02.09.2019, 17:22
@Ichfrage2017

Prostitution ist nochmal ein besonderer Bereich und da kenne ich mich nicht mehr aus, da hat sich was geändert. Als ich es gelernt habe, war das Sittenwidrig und ein Vertrag nichtig, daher kein Anspruch auf Zahlung einklagbar, aber das hat sich denke ich geändert.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:24
@Bearman1974

Naja Ich frage ja ob ein Vertrag wie oben in der heutigen zeit gehen würde (und ich meine damit ohne dafür mit geld entlohnt zu werden)

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Bearman1974  02.09.2019, 17:25
@Ichfrage2017

Nein dann nicht, es gibt einen Mindestlohn. Und was würde der einseitige Vertrag denn bringen? Jedenfalls dürftest Du nicht zur Sklaverei gezwungen werden, also einklagbar wäre es niemals.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:28
@Bearman1974

Es soll ja nicht als Arbeit zählen. Und wieso Sklaverei? Man war sich doch von anfang an bewusst wie es wird.

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Bearman1974  02.09.2019, 17:30
@Ichfrage2017

Weil Du keine Gegenleistung bekommst. Der Andere wird Dich nicht auf die Leistung verklagen können. Ist eben so.

Übrigens ist Zuhälterei und das wäre es auch noch Strafbar für den anderen Part.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:36
@Bearman1974

Ist es bei Zuhälterei nicht so das man denkt man bekommt geld? Und er muss mich ja auch nicht verklagen können, sondern wäre der vertrag ehr zu seinem Schutz gedacht, damit er nicht eingebuchtet werden kann.

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Bearman1974  02.09.2019, 21:48
@Ichfrage2017

Nein! Zuhälterei ist strafbar. Ganz einfach. §181a StGB. Ein Vertrag der dagegen verstößt ist immer Sittenwidrig . §138 BGB ist lesenswert für Dich.

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Weshalb sollte man so etwas unterzeichnen? Und nein, so ein Vertrag wäre als Sittenwidrig einzustufen und deshalb ungültig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so ...

Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:17

Selbst wenn es freiwillig ist?

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Tannibi  02.09.2019, 17:27
@Ichfrage2017

Wieso das denn? Keiner darf dich vertraglich
verpflichten, seinen Nachbarn zu ermorden.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:33
@Tannibi

Aber dürfte jemand mich vertraglich verpflichten jemanden täglich zu befriedigen? (wenn ich freiwillig unterschreibe)

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Tannibi  02.09.2019, 17:42
@Ichfrage2017

Ich bin keine Juristin, aber das klingt nach
Arbeitsvertrag im Bordell. Das ist erlaubt,
sonst gäbe es keine Bordelle.

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Flausen  02.09.2019, 17:47
@Tannibi

Auch Prostituierte können nein sagen und dürfen das auch.
Kannst du ja machen mit dem Vertrag - rechtlich haltbar ist der jedenfalls nicht.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:47
@Tannibi

Ja aber als Prostituierte müsste man sich glaube ich Staatlich anmelden oderso deshalb ohne bezahlung

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Flausen  02.09.2019, 17:48
@Ichfrage2017

Ändert nichts an meiner Antwort: Vertrag rechtlich nicht haltbar!

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:50
@Flausen

Als ich meine Antwort geschrieben hab stand bei dir noch etwas anderes. Mit der Antwort versteh ich es.

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Das ist ein Paradoxum.Also ein unauflöslicher Widerspruch


Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:21

Paradoxon* Und es ist keine Behaubtung/Aussage sondern eine Frage.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:32
@TuffTuffTuff

Der Vertrag wäre ja länger und das nicht wollen für kurze zeit.

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TuffTuffTuff  02.09.2019, 17:37
@Ichfrage2017

Der Casus Knacksus ist : wenn Du einen Vertag unterschreibst worin Du einer Person erlaubst bestimmte Dinge mit Dir zu tun und Du das dann später nicht mehr willst , dann muss der andere Vertragspartner versuchen den Vertragsinhalt und dessen Erfüllung vor Gericht einzuklagen und damit wird er wegen Sittenwidrigkeit scheitern.

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Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:39
@TuffTuffTuff

Dafür soll der Vertrag garnicht gedacht sein! Er soll dazu da sein das man ihn nicht einsperren kann sozusagen.

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TuffTuffTuff  02.09.2019, 17:40
@Ichfrage2017

Kann man mit so einen Trick nicht Sterbehilfe straffrei machen ? Ich glaube nicht.Die Erlaubnis zum Töten erteilen und bei späterem Widerruf darf der andere mich trotzdem umbringen.

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Zu viel Shade of Grey geschaut?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich liebe Sex und Sexting. Näheres Profil

Ichfrage2017 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 17:19

Nope ich habe mir die Serie nie angeschaut und mag schon die Werbung nicht.

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