Wählen möglich?

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Kann man nicht wirklich beantworten.

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
ode
wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#ff819c75-ae8b-4f8f-9c5d-ec917b84966d

Du müsstest den letzte Absatz also nachweisen. Im Link gibt es unter dem Punkt Habe ich „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ erworben und bin ich „von ihnen betroffen“? ein PDF, in dem du Beispiel dafür bekommst, was das konkret bedeutet.

Bei einer Doppelten Staatsbürgerschaft ja.