Wächst da was nach Baum Natur?

3 Antworten

So ein Schnitt hat die Dimension einer Fällung.
Nur falls es dich interessiert: Von 1. März bis Oktober sind solche Schnitte wegen Vogelschutz nicht erlaubt.
Falls es jemand merkt, der es nicht gut mit dir meint, ist so ein Eingriff anzeigbar.
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anonym075293 
Beitragsersteller
 09.03.2024, 18:03

Das ist doch aber mein Baum, mein Garten, meine Entscheidung wann ich Ihn schneide.. Wenn ich will, nehme ich meinen Baum den ich eingepflanzt habe, komplett raus, samt wurzeln. Ich verstehe nicht, warum ich nicht mit meinem Eigentum machen darf, was ich will. Also bist du der Meinung, das wenn ich einen Schnitt ansetzte, da nichts mehr wachsen wird?

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Blumenacker  09.03.2024, 19:00
@anonym075293

§ 39 Absatz 5 Satz 2 vom Bundesnaturschutzgesetz verbietet solche Eingriffe zunächst einmal für den öffentlichen Raum.
Die Gemeinde, in der du lebst, kann solche Schnitte auch für Privatbäume verbieten.
Ich würde mich da vorsichtshalber erst mal auf dem Rathaus erkundigen.

Daß man mit Eigentum machen kann, was man will, ist - allen Ernstes - so einfach nun wirklich nicht.

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anonym075293 
Beitragsersteller
 09.03.2024, 16:38

Das ich mich nicht totlache.. ich darf in meinem eigenen Garten, meine Bäume schneiden, wann auch immer ich will. Also das mit der Genehmigung ist mal absoluter Schwachsinn und Quatsch..

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anonym075293 
Beitragsersteller
 09.03.2024, 16:43
@Dirndlschneider

Hä, das ist mein Baum, mein Garten, meine Entscheidung wann ich Ihn schneide.. Wenn ich will, nehme ich meinen Baum den ich eingepflanzt habe, komplett raus, samt wurzeln

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eieiei2  09.03.2024, 18:41
@anonym075293

Nein, es gibt auch Gesetze, die bestimmte Handungen auf Deinem eigenen Grundstück regulieren oder ganz verbieten. Radikaler Rückschnitt ist nur vom 1. November bis 28./29. Februar erlaubt. Verstoß ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat. Das kostet fünfstellig.

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