Vorsorgevollmacht?

4 Antworten

Das kommt darauf an. Die Vorsorgevollmacht ist hauptsächlich für die Vertretung zu Zeiten gedacht, zu denen der Vollmachtgeber noch lebt. Es kann allerdings auch festgelegt werden, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Die Vollmacht kann mit Dingen/ Weisungen versehen werden, welche für den Vollmachtnehmer rechtlich verbindlich sind, dafür enthält die Vollmacht Zeilen, in denen der Vollmachtgeber handschriftliche Eintragungen vornehmen kann. Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften, ist die Vollmacht im Orginal vorzulegen. Die Banken akzeptieren eine Vorsorgevollmacht zumindest hier in Deutschland in der Regel nicht sondern verlangen eine gesonderte Kontovollmacht. Zudem gibt es ich meine beim Bundesministerium für Justiz eine Kontovollmacht, welche von allen Banken akzeptiert wird.

Normalerweise, regeln die Erben den Nachlass. Erbe ist, wer entweder im Testament benannt ist oder falls ein Testament nicht existiert, wer der gesetzliche Erbe ist. Hier sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzliche Erben erster, zweiter und dritter Ordnung benannt. Nachdem es nie zu einer Scheidung gekommen ist und du somit noch die Ehefrau bist, wärst du auch erbberechtigt. Wenn jedoch seit Jahren kein Kontakt mehr zum Ehemann und keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestanden hat, dann kann das wiederum auch anders sein. Das BGB bestimmt zwar, dass die Ehefrau etwas erbt, jedoch kann in der Rechtsprechung der Gerichte etwas anderes geregelt sein, wenn die Eheleute nur noch auf dem Papier verheiratet gewesen sind. Ich würde daher fast den Rat aussprechen, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.

Mfg

Es hängt vom Wortlaut der Vorsorgevollmacht ab, ob sie auch Handlungen und Rechtsmaßnahmen einschiießt, die zeitlich nach dem Tod des Vollmachtgebers notwendig werden. An sich sind mit dem Tod Ihres Mannes dessen Rechts-positionen automatisch auf den /die Erben übergegangen, die dann natürlich auch verpflichtet sind, sich um die Dinge zu kümmern. Wenn Sie von Ihrem Mann nicht geschieden sind und er seine Erbfolge nicht per Testament anders bestimmt hat, würden Sie ihn zu 1/2 beerben und die weiteren 1/2 würden an die Kinder (bei mehreren zu gleichen Anteilen an dem 1/2) gehen.. Die Erben beilden eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam in Bezug auf den Nachlass handlungs- und verfügungsberechtigt ist, solange sie nicht auseinandergesetzt, d.h. geteilt wird. Insbesondere Banken und andere Dauervertragspartner des Verstorbenen werden die Vorlage eines Erbscheins des Nachlassgerichts verlangen, der die Erbfolge ausweist,. Sie werden sich danach zu richten haben. Es wird unerlässlich sein, dass Sie, wenn Sie zu den Erben gehören, Kontakt mit den anderen Miterben bzw. der Miterbin (wenn es nur diese gibt) aufnehmen und mit diesen gemeinsam die anstehenden Dinge regeln. Ihre Tochter könnte nur allein handeln, wenn sie vom Vater zur Alleinerbin eingesetzt worden wäre (in diesem Falle sollten Sie auch daran denken, dass Sie als enterbte Witwe einen Pflichtteilsanspruch in Geld (in Höhe des Wertes der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils von 1/2) gegen den/die Erben hätten, ihn aber ausdrücklich gegen diese geltend machen müssten. Dazu wäre dann anwaltliche Hilfe in Ihrem Falle angezeigt, wenn die Tochter sich widerständig zeigen würde. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Tochter einsichtig sind, dass ggf. nur gemeinsames Handeln alöler Beteiligten Sinn macht.


Gabrielegerda 
Beitragsersteller
 01.06.2022, 19:36

Danke danke war sehr hilfreich.Habe versucht Kontakt aufzunehmen u sie auch gebeten den Nachlass vernünftig u ohne Streit zu regeln.Hatte sie auch gebeten mir Unterlagen für die Witwenrente zu geben.Sie sagte nur sie habe die Bank u Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus u sie gibt mir * einen Scheiß * Kämpfe jetzt seid 9 Wochen mit ihr zu reden.Jetzt hat sie einen Anwalt eingeschaltet Woher weiß ich ob das mit der Vorsorgevollmacht stimmt.Wo u wie kann ich diese einsehen?

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sergius  01.06.2022, 22:11
@Gabrielegerda

Möglicherweise werden auch Sie sich anwaltliche Hilfe nehmen müssen, wenn die Tochter derart feindlich gegen Sie eingestellt ist. Gibt es denn keine Brücke zwischen Mutter und Tochter mehr ? Oder einen Außenstehenden, der auf die Tochter Einfluss nehmen und ihr sagen kann, was sie mit ihrem Verhalten anrichtet ?

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Gabrielegerda 
Beitragsersteller
 02.06.2022, 20:26
@sergius

Leider nein.Hab ja noch eine jüngere Tochter die auch immer wieder versucht mit ihrer Schwester zu reden.Aber sie geht jetzt auch gegen meine jüngere Tochter anwaltlich vor weil sie sagt dass sie sich um ihren Vater nur ab u an gemeldet o besucht hat.Aber m.jüngere Tochter wohnt fast 1000km weit weg u hat auch Fam.

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Gabrielegerda 
Beitragsersteller
 01.06.2022, 19:42

Ich selbst bin Rentnerin zu 90% Schwerbehindert u hab nicht mal 1000 Euro Rente.Da wir ja nicht geschieden waren hatte mein Mann fast 1700 Euro Rente.Habs ihm vergönnt u haben uns weiterhin gut verstanden Aber mit meiner kl.Rente kann ich mir keinen Anwalt leisten.

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Die Vorsorgevollmacht regelt in der Regel nur Betreuung zu Lebzeiten und Unterstützung im Betreuungsfall. Mit den Pflichten nach dem Tod hat die eher weniger zu tun.

Um die genannten Dinge kümmern muss sich eigentlich der Erbe, wenn nix andere vereinbart ist.

Hilfe gibts entsprechend auch bei einem Anwalt, der Fall ist zu kompliziert um per Ferndiagnose zu antworten.

Einen Erbschein beantragen muss sie grundsätzlich nicht, nein


data2309  01.06.2022, 18:43

sind immobilien vorhanden könnte ein erbschein aber hilfreich sein und wird empfohlen

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LePetitGateau  01.06.2022, 18:45
@data2309

Die Frage war aber, ob sie ihn beantragen muss, und dem ist nicht so ;) Sie muss ja nicht mal ein Erbe annehmen

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data2309  01.06.2022, 18:47
@LePetitGateau

ich hatte das nur mal so angemerkt, weil ich in der gleichen Situation bin.

hier wurde mir gesagt, es gibt kein großes vermögen und keine immobilien daher ist ein erbschein nicht notwenig. anders wäre er hilfreich und ratsam.

wollte es nur als denkanstoß für den FS einbringen! er/sie kann sich ja dahingehend informieren

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Die Vollmacht erlischt mit dem Tod.