vormundschaft abgeben ?
ich bin eine oma habe geichtlich die vormundschaft nun ist des kind 16 einfach zu ihrer mutter gezogen und sie brauchen meine einverständnis erklärug zum um melden darf ich das ohne gericht bestimmen da ich durch das gericht die vormundschaft habe
3 Antworten
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Du darfst das bestimmen, bzw. erlauben. Ohne Gericht. Es sei denn, ein Gericht hat den Umgang verboten, weil er für das Kind schädlich ist. Dann kann man eine Prüfung bantragen.
Wenn es keinen Hinderungsgrund gibt, kann die Mutter auch die Sorgeberechtigung bekommen. Wendet euch an das zuständige Familiengericht, wenn alle Beteiligten einverstanden sind, ist das kein großes Ding.
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Petra:
Du musst beim Familiengericht die Aufhebung der Betreuung wegen des Wegfalls der Voraussetzungen beantragen.
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Habe ich getan jetzt kommt die Mutter und sagt ich muss aufs Gericht kommen habe aber meine Stellungnahme zum Anwalt von ihr geschickt
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Aus welchem Grund hast Du denn die Vormundschaft übertragen bekommen? Haben sich die Gründe geändert? Ist es wirklich im Sinne des Kindes, wenn sie zu ihrer Mutter zieht:
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Aus keinem besonderen Grund die Mutter hatte noch ein kleines Kind da habe ich gesagt ich nehm die kleine jetzt ist sie 16 und ist zu ihrer Mutter abgehauen und am Gericht muss man das schriftlich beantragen den vormund abzugeben sie ist jetzt schon 14 Tage fort und müsste ja da unten angemeldet