Vorladungsschreiben Polizei Stalking?

5 Antworten

Das ist irgendwo eine Grenzangelgenheit. mit einer unterdrückten Nummer anrufen, weil die Nummer blockiert ist, KÖNNTE wenn es laufend und wiederholt gemacht wird, unter Stalking fallen.

Wenn du aber alle 2 Wochen mal, um was zu klären versuchst kontakt aufzuunehmen, ist das denke ich legitim.

Das Problem dabei ist, dass Stalking so was gefühlsmässiges ist. Ich denke, wenn es das erste mal ist, dass du wegen so was mit der Polizei zu tun hast, dann wird man dir nicht mal irgend ne Strafe aufbürden oder so, sondern einfach mal mit dir das klärende Gespräch führen.

Danach solltest du am Besten garnicht mehr anrufen.

Willst du ein Geschenk zurück geben, dann mach das entweder über eine neutrale, dritte person, schick es hin, stell es ab, oder entsorge es einfach. Sie will es ja offenbar eh nicht mehr.

Hast du was einzufordern, dann klage es einfach ein. klingt doof, aber so vermeidest du, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Aufjedenfall nicht zur Vorladung gehen, ich würde das mit einem Anwalt klären, vllt ein Freund der Familie oder so? Dann ist es nicht so teuer.

Andernfalls würde ich an deiner Stelle mal mit deiner Ex reden, warum sie dich deswegen beschuldigt und sie bitten die Anklage fallen zu lassen

Lg


Das alte Geschenk zurück zu geben, wird wohl kaum unter Stalking fallen.

Sie anonym zu kontaktieren (wenn sie Deine ihr bekannte Nummer bereits geblockt hat und dies Dir bekannt ist), dürfte sehr wohl unter Stalking fallen.

Einen Anwalt solltest Du Dir nicht nehmen. Das macht es in einem solchen Fall nur unnötig teuer.

Kannst dem Gericht ja erzählen, dass die anonymen Kontaktversuche ja nur wegen der Rückgabe des Geschenks waren. Wenn die das glauben, wird es wohl straffrei ausgehen.

Ansonsten: Lass sie einfach in Ruhe!

Zur Polizei musst Du nicht gehen. Dann wird sich allerdings irgendwann die Staatsanwaltschaft bei Dir melden. Und wenn Du da nicht erscheinst, gibt es Ärger, aber ganz gewaltig. Aber auch da kannst Du die Aussage verweigern, bist ja schließlich Beschuldigter.

Deine Ex kann übrigens nicht vor Gericht gehen. Sie hat Dich angezeigt und wahrscheinlich Strafantrag gestellt, ab jetzt haben erst einmal Polizei und danach Staatsanwaltschaft das Wort. Da kannst Du nichts mehr blockieren.

Nichts davon ist Bestandteil der entsprechenden Paragrafen.

Nachstellung im Sinne dieser greift erst bei einer erheblichen Einschränkung der Lebensführung der anderen Person. Das heißt, wenn sie z. B. wegen Dir den Arbeitsplatz wechseln oder umziehen müsste.

Ein paar Anrufe und ein Mal klingeln interessiert die Staatsanwaltschaft nicht die Bohne und erfüllt gar nichts.


verreisterNutzer  27.06.2024, 18:52

Ja, aber das könnte auch missbraucht werden. Wenn nichts extrem Schlimmes passiert. Ein Umzug in dieselbe Stadt könnte als solcher verkauft werden, aber letztlich auch nur wegen einer besseren Wohnung.

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Ich würde da nicht hingehen und mich schriftlich äußern.

Das ist mit Anwalt cooler, aber kostet Money.