Stalking Unterstellung?
Hallo, eine Person die ich kenne wird von ihrer Ex als stalker bezeichnet. In dem Brief den sie ans Gericht geschickt hat stand drinnen…. „Aus Angst er würde mich stalken“. Dies tut er aber nicht. Er interessiert sich nicht mehr für sie und lebt sein Leben. Was kann er dagegen tun? Gegenanzeige? Wenn ja, anzeigen für was? Ich möchte hier keine Antworten bezüglich auf“das weißt du auch nicht“. Er tut es nicht und das ist Fakt. Wie kann er reagieren auf die Anschuldigungen?
danke im Voraus
2 Antworten
Wenn derjenige keine der hier
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
genannten Taten begangen hat, ist er kein Stalker.
Deine Frage ist nicht ganz klar. Einerseits schreibst Du: "wird von ihrer Ex als Stalker bezeichnet". Wenn die Ex das nicht beweisen kann, ist es Üble Nachrede. Wenn der Beschuldigte beweisen kann, dass es nicht zutrifft und dass sie das wusste, ist es sogar Verleumdung.
In beiden Fällen sollte er Anzeige erstatten.
Andererseits schreibst Du: "Aus Angst er würde mich stalken".
Angst zu haben ist nicht strafbar. Wenn sie sonst nichts gesagt oder geschrieben hast, liegt kein Straftatbestand vor.
Aber ich bin kein Anwalt.
Japp, Gegenanzeige stellen, bei der Polizei kann und muss er ja eh erklären was Sache ist, es wäre nicht verkehrt wenn du mitgehen würdest, so hat er auch gleich einen nennbaren Zeugen.
Das Wort stalking ist definitiv gefallen.