Vorladung Polizei? Was soll ich im Gespräch sagen?
Vorladung von Polizei erhalten. Ich werde hingehen aber wie kann ich am besten sagen dass ich auf etwas nicht antworten möchte bzw es nicht weiß. Also es gibt einen Beweis anscheinend (Tatzeit würde genannt). Ich weiß ich muss Angaben zu meiner Person machen.
Ich denke es ist eine Anzeige es könnte eine Anzeige sein. Das kommt dann in meine Akte und kann es später schlecht für mich sein? Ich möchte Abitur machen bzw auch vielleicht studieren. Wird mir die Anzeige die Möglichkeit für Abitur und Studium nehmen? Und wird man den Grund in der Akte sehen und das Datum?
Verfahren wurde eingestellt. Ein kleiner Rat nebenbei: fremde Gruppen bei denen alle einfach Bilder reinschicken können, davon sollte man sich fernhalten, denn genau wegen einem Typen der etwas reingeschickt hat, mussten alle Mitglieder der Gruppe in dem Zeitpunkt zur Polizei
Minderjährigen würde ich raten, zur Vorladung zu gehen, FALLS ihr bei GENAU so einem Grund wie ich zur Polizei müsst. Falls ihr ABER was rumgeschickt habt, solltet ihr euch definitv einen Anwalt suchen.
Bei Erwachsenen ist das ja noch schlimmer!
8 Antworten
In deinem polizeilichen Führungszeugnis kommt nur was rein, wenn du verurteilt wurdest. Eine Anzeige allein reicht dazu nicht aus. Bleib einfach bei der Wahrheit und fang nicht an, irgendwelche Lügen zu erzählen. Wenn du dann später vor dem Richter landen solltest, solltest du sehr einsichtig sein. Dann reagieren Jugendrichter in der Regel deutlich milder. Also: Nicht diskutieren. Nicht lügen. Einsicht zeigen wenn sinnvoll.
Und ich weiß dass es ernste Folgen haben kann deswegen gehe ich auch unbedingt hin mit meinen Eltern
Guter Plan. Ich drück dir die Damen, dass es gut für dich ausgeht und dass du zukünftig nicht mehr in Mist reinrutschst. Alles Gute
Vielleicht kannst du dir den Grund denken aber es hat was mit Fotos und unter 14 zu tun... Leider... Ich weiß nicht was ich damals gemacht habe aber im Internet in Chats passiert sowas häufig ...
@Manioro Vielen Dank für deine Antwort ich gucke ob ich hier noch mehr Antworten bekomme :)
Besser zum Anwalt gehen und den mit der Staatsanwaltschaft verhandeln lassen. Auch wenn in der Vorladung nichts davon steht kann es sein, das ein Haftbefehl vorliegt und du sofort auf der Wache festgenommen wirst.
Es besteht ansonsten kein gesetzlicher Zwang zu erscheinen. Ferner ist auch eine schriftliche Stellungnahme möglich.
Es kommt halt immer drauf an was genau du gemacht hast. Wenn du in Whatsapp Gruppen irgendwelche illegalen Bilder versendest, dann ist das ganze ernst.
Hast du in einer WhatsApp Gruppe was geschickt bekommen, ist das nicht ganz so dramatisch. Weil du vermutlich ungefragt sowas geschickt bekommen hast.
Versendest du in irgendwelchen chats im Internet nacktfotos an minderjährige ist das schon ne harte Nummer.
Man müsste genau wissen was dir vorgeworfen wird um sinnvoll darauf zu antworten.
Ansonsten kann ich den Leuten vor mir nur zustimmen. Ehrlich sein, den Fehler einsehen und sowas nie nie wieder zu machen! Dann kann das ganze relativ gut ausgehen für dich.
Vielleicht hat es was mit WhatsApp Stickern zu tun oder ich was geschickt bekommen habe.
Wenn es dieser Fall ist wie ich genannt habe dann sehe ich es vollkommen ein. Ich war mir auch früher bewusst dass ich damit Probleme bekommen kann.
Erfährt die Schule eigentlich davon wenn ich dann schuldig bin?
Hört sich nicht berauschend an. Scheint ja mehrere Gründe dafür zu geben.
Die Schule wird da meines Wissens nach nichts von mitkriegen. Ich rate dir auf jeden Fall dazu einen Anwalt mit ins Boot zu holen.
Bis nächsten Dienstag habe ich noch Zeit. Wegen Anwalt meinen Eltern haben nicht viel Geld deswegen auch keinen Anwalt. Kann man einen beantragen? Ich weiß irgendwie bei so nee Gerichtsbehörde, die für mich zuständige Behörde ist aber nicht hier in meiner Stadt sondern wo anders.
Du darfst die Aussage jederzeit verweigern. Das darf auch keine Konsequenzen haben. Ich rate dir einen Anwalt hinzuzuziehen und ihm das reden überlassen.
Meine Eltern haben nicht viel Geld für einen Anwalt.
Du sollst schilderwas und warum du die tat gemacht hast aber du kannst auch die Aussage verwigern und du musst nicht zur dieser Vorladung
Danke, für deine Antwort aber das ist ja jetzt schon 1 Monat her. Das Gespräch war ganz nett, denn ich war eigentlich so gesagt nicht schuld da es in einer Gruppe wo ich war geschickt wurde. Und das Verfahren wurde bereits eingestellt.
Ich werde sicherlich nicht lügen ich werde bloß sagen dass ich dazu nicht sagen werde. Es kann sein dass wenn die mir den Beweis zeigen dass ich mich veilleicht erinnere.
Es hat was mit Fotos im Internet zu tun, war damals 15...