Vor 14 Tagen half ich einer Frau, die mit dem Fahrrad geschürzt war, beim aufstehen. Ein Lieferwagen fuhr mit Vollgas rückwärts aus einen Parklücke und traf m?

5 Antworten

Natürlich steht dir Schmerzensgeld zur Verfügung, welcher der Unfallverursacher zahlen muss. Allerdings werden es keine hohen Summen sein, wie in den USA.

Ein Anwalt kann dir da behilflich sein. Warst du privat unterwegs oder warst du auf dem Arbeits- bzw. Schulweg. Bei letzeren greift die Berufsgenossenschaft und zahlt die Behandlung. Um die Forderung an den Verursachen kümmern die sich ebenfalls.

Welche Versicherungen hast du? Hast du ein private Unfallversicherung oder eine private Rechtsschutzversicherung. Eine Mitgliedschaft bei ADAC beinhaltet auch eine Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr. Die können alle hilfreich sein, um dein Schmerzensgeld und eventuell Verdienstausfall zu bekommen.

Da würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Wenn du das selbst machst, kannst du viel falsch machen (Höhe des Schmerzengeldes, Absicherung bei evtl. Langzeitfolgen, Verdienstausfall, ....)

Ja kannst du. Höhe kann man nicht pauschal beziffern. Such dir nen Anwalt.

Dafür gibt es keinen "Katalog"

Als Geschädigter bei einem Personenschaden, solltest du grundsätzlich einen Anwalt einschalten.

Deine Krankenkasse wird sowieso die Behandlungskosten zurück fordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Das solltest du mit deinem Anwalt klären.