Von Religion auf Ethik (bayern gymnasium)?
Hallo,
ich bin 14 jahre alt gehe in die 7klasse und wurde als ich 2 oder so war getauft (kath.)
Ich hab aber 7 jahre in der schweiz gelebt nach dem ich die 3te klasse in der grundschule abgeschlossen habe, und jetzt habe ich 2 klassen wiederholt und bin in der 7ten am gymnasium. Ich hab deshalb 7 jahre lang keine Religion sondern Ethik gehabt und jetzt habe ich wieder Religion und ich verstehe nichts. Ich hab im sekretariat gefragt ob ein wechsel möglich ist und sie sagten ich bin katholisch und ich kann nichts machen deswegen. Ich bräuchte hilfe..
LG
2 Antworten
Hallo,
Deine Eltern können Dich vom Religionsunterricht abmelden. Wenn es während des Schuljahres ist muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Vielleicht gelten ja die Missbrauchsskandale als wichtiger Grund der Dich derart belastet, dass Du einen Schaden davon trägst weiter im Sinne dieser Religionsgemeinschaft unterrichtet zu werden.
Schöne Grüße
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-27
Religion ist nicht so schwer. Frag einfach deinen Reli Lehrer ob er dir ein paar Blätter von den niedrigeren Klassenstufen geben kann zum Durchlesen und ob er dir bisschen was erklärt. Wenn nicht ist es auch nicht so schlimm. Pass einfach im Unterricht auf und lern für die Schulaufgaben. Keiner schaut später im Zeugnis welche Note du in Reli hattest. Und falls du aus der Kirche austreten willst brauchst du die Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten. Dann könntest du in Ethik wechseln
Außerdem verstehe ich nicht wo in meiner Antwort "Fehlinformationen" enthalten sein sollen. Ich hatte damals das gleiche Problem. Bei mir hat es auf diesem Weg geklappt. Derjenige hat ja nach Hilfe gefragt und ich hab ihm eine Antwort basierend auf meinen eigenen Erfahrungen gegeben.
Außerdem solltest du vielleicht Mal die Frage richtig lesen. Er wohnt in Bayern. Da gilt die Religionsmündigkeit nicht ab 14 sondern ab 18 Jahren ;) https://de.m.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit
Die Religionsmündigkeit ist auf Bundesebene geregelt. Dass Bayern formell weiter das Einverständnis der Eltern verlangt, wenn ein 14jähriges Kind sich vom Religionsunterricht abmelden will, ist eine Farce. Jedes Verwaltungsgericht würde dieses Einverständnis kurzerhand ersetzen, wenn die Eltern es verweigern.
Also ich habe es am eigenem Leib erfahren und einige meiner alten Klassenkameraden auch dass es eben keine "Farce" ist. Vorallem Bayern ist da echt pingelig. Und Fakt ist dass die Religionsmündigkeit erst ab 18 Jahren geregelt ist in Bayern! Das ist ein Gesetz das kann man nicht einfach umändern wenn man Bock hat. Manchmal muss man eben in den sauren Apfel beißen.
In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des zwölften Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres besteht in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit.
Die Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Gemeinschaft oder Konfession auszutreten, als auch das Recht zu konvertieren. Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann der Jugendliche eigenverantwortlich entscheiden, ob er am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder nicht. In Bayern und im Saarland wird jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Zustimmung der Eltern zur Abmeldung bekenntnisangehöriger Schüler vom Religionsunterricht verlangt. Beim Kirchenaustritt (auch ohne Zustimmung der Eltern) entfällt die Teilnahmepflicht ohne Abmeldung.
Da in der BRD das Bundesrecht über dem Landesrecht steht. müsste das Verwaltungsgericht bei einer entsprechenden Klage mit dem Ersatz der Zustimmung reagieren.
Allerdings kann ich mir heutzutage kaum vorstellen, dass Eltern diese Zustimmung verweigern. Daher wird es vermutlich zu keiner Klage kommen.
Schön dass du nochmal den Text aus dem Link kopiert und hier rein gestellt hast. Den konnte ich ja auf der Seite nicht lesen..
Die Religionsmündigkeit in Bayern gilt ab dem 18. Lebensjahr. *Die Zustimmung der Eltern zur Anmeldung vom Religionsunterricht wird verlangt* Aus der Kirche kann er auch ohne Zustimmung der Eltern austreten das stimmt. Die Frage ist ob derjenige das auch will. Er hat ja nur gesagt dass er nicht am Reli Unterricht mitmachen möchte weil er 7 Jahre nur Ethik hatte. Wenn er in der katholisch bleiben möchte aber dennoch lieber am Ethik Unterricht teilnehmen möchte braucht er aber das Einverständnis der Eltern! Ich denke das ist gut herauszulesen. Ich denke die Diskussion ist damit beendet da du den Beleg dass du falsch gelegen hast ja nochmal in Textform hier rein gestellt hast
Außerdem ging es nicht darum ob die Eltern die Zustimmung verweigern oder nicht und ob dann das Verwaltungsgericht ersatzweiser einspringen müsste. Derjenige wollte wissen wie er am Ethik statt Reli Unterricht teilnehmen kann. Und meine Antwort ist faktisch richtig. Ob die Eltern zustimmen oder nicht liegt bei ihnen und nicht bei uns
Sorry aber da stecken gleich mehrere Fehlinformationen drin. Siehe meine Antwort.