Von Otto ein Produkt auf Raten bei eBay Kleinanzeigen loswerden?
Meine Frage ist, darf ich ein Produkt des auf Raten noch nicht bezahlt wurde, auf eBay Kleinanzeigen loswerden?
6 Antworten
Nein und Ja. Juristisch gesehen stehst du noch immer im Zahlungsverzug weshalb der Verkauf an sich zwar nicht illegal ist, aber Problem wird es trotzdem geben, da du bereits unbezahlte Ware in Dritten Händen abgibst. Es gibt nie so ein richtiges Gesetz oder nen Art Paragraph die solch ein Verkauf im Online Plattformen untersagt. Es kommt immer auf ner gewissen Lage an, ob du für den Verkauf dieses Produkt eher Profit machst. Also das der Verkäufer bereit erklärt ist, den Artikel etwas mehr Geld zu bezahlen als der Artikel an sich mehr wert ist. Abraten würde ich es ja trotzdem. Otto Versandhändler können sich ja von der Art Retoure oder sonstiges zurückgreifen.
Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.
Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentümer, wenn du das Teil auch vollständig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen (du kannst nicht verkaufen).
Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Ding somit natürlich auch verkaufen.
darf ich ein Produkt des auf Raten noch nicht bezahlt wurde, auf eBay Kleinanzeigen loswerden?
Nein, da du nicht Eigentümer der Ware bist, die Ware dir noch nicht offiziell gehört, da offiziell nicht bezahlt. Du verkaufst also fremde Ware. So wäre es juristisch.
Aber am Ende haftest du alleine dafür wenn du die Raten nicht bezahlst.
Eigentlich gibt es bei dem Ratenvertrag den Passus: Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!
Das Teil gehört Dir erst, wenn Du alle Raten bezahlt hast.