Von Klausur ausgeschlossen - Was tun dagegen (Weiterbildung)?

2 Antworten

Das muss in der Prüfungsordnung stehen - und im Zweifel etwas vor der Prüfung erscheinen, bei der Schulleitung einen Widerspruch gegen den Ausschluss abgeben - der hat aufschiebende Wirkung - und an der Klausur teilnehmen; die könnte dann höchstens nicht gewertet werden, wenn der Ausschluss rechtmäßig war.

Hängt von der Prüfungsordnung ab. Die Kriterien für die Klausurzulassung müssen aber klar feststehen und dort müsste auch stehen, auf welchen Weg du gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen kannst.


trans64  27.07.2023, 19:17

VA kann man innerhalb von 4 Wochen anfechten. Wenn dort keine Widerspruchfrist steht verlängert sich dies auf 365 Tage.

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AngelBritney 
Beitragsersteller
 27.07.2023, 19:17

Könnte das in dieser kurzen Zeit überhaupt machbar sein? Die Klausur ist bereits nächsten Montag. Gute Idee wegen der Kriterien, ich schaue nach.

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Destranix  27.07.2023, 19:18
@AngelBritney

Das kann ich dir nicht sagen. Besprich das im zweifelsfalle mit einer Rechtsberatung.

Ich denke aber im Zweifelsfalle wird ein zeitnaher Wiederholungstermin angeboten werden müssen.

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