Von Fremden geschlagen wurden?

2 Antworten

Du hast Alles richtig gemacht.

Er hat

1.unrechtmäßig das Grundstück betreten und ist auch nach Aufforderung nicht gegangen=Hausfriedensbruch

2.er hat dich genötigt (durch das zu Leibe rücken, Provokation und somit die Situation zu verschärfen)=Nötigung

3.er hat dich (zuerst) geschlagen und zwar auf eine simple Aufforderung hin, was auf hohe Aggressivität schließen lässt, du hast aus Notwehr zurück geschlagen=legitim

Soll er ruhig die Polizei holen, dann erstatte sofort in seinem Beisein Strafanzeige, damit die Beamten seine Papiere kontrollieren können.

Solltest du eine Kamera auf dem Grundstück installiert haben, erstatte auch Anzeige. Oder auch ohne, eventuell gibt es Zeugen von gegenüber oder so. Denn man weiß ja nie, ob der Irre wiederkommt.

Du hast ihn aufgefordert dass Grundstück zu verlassen, dem ist er nicht nachgekommen, somit Hausfriedensbruch. Sich zurückziehen und die Polizei alarmieren wäre evtl sicherer gewesen. Inwiefern die körperliche Auseinandersetzung zu Werten ist schwer. Das leicht in den Ausgang wegdrücken wird ich als normale Reaktion ansehen.

Der Schlag ins Gesicht ist schon mal der Tatbestand der Körperverletzung. Dass du dich dann gewehrt hast, sehe ich als Notwehr.


Sandri2762 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 13:11

Vielen Dank RALPHCH90
Meine Schwester hat mir gesagt, dass ich jetzt auf jedenfall die Polizei rufen soll.

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RalphCH90  19.08.2024, 13:54
@Sandri2762

Guter Tipp, wenn der Typ über alle Berge ist schwer, aber evtl kommt ja was rum.

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