Vodafone informiert: Trotz altem Bestandsvertrag mit Kabel Deutschland kein TV mehr?

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Das ist eione Abgrenzungsfrage zwischen der Abschaffung des sog. Nebenkostenprivilegs zum 30.6.2024 und der Frage, inwieweit Vodafone verpflichtet ist, die Altverträge fortzuführen. Ich bezweifle, dass es dazu bereits Rechtsquellen gibt; diese werden vermutlich erst zu finden sein, wenn jemand gegen diese Kündigung bzw. Forderung vor Gericht zieht. Wurde denn in dem Objekt bisher eine Kabelnutzungsgebühr in den Betriebskosten umgelegt? Vielleicht hat ja die WEG den Vertrag gekündigt, respektibe der betreffende Eigentümer eurer Einheit. Ich vermute, ohne Anwalt wird es hier keine Klärung geben.