Visumsrecht/Familienrecht?

4 Antworten

Hat sie irgend ein Recht

Schwierig. Das ginge höchstens über eine Ausnahme/Härtefallregelung. Wahrscheinlich wäre es rechtlich sogar einfacher, zu der Mutter nach Syrien zu reisen, als umgekehrt.

Ihr könnt trotzdem mal euer Glück versuchen und eure Frage hier stellen:

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Das ist ein offenes Forum, wo man (anonym) seinen Fall schildern kann, und ausländerrechtliche Beratung bekommt. Die Ratgeber arbeiten meist im Umfeld des Ausländerrechts (Behörden, Anwälte). Ich habe dort bisher immer guten Rat bekommen.

Meldet euch an, stellt eure Frage anonym aber mit so vielen Infos wie möglich. Und schaut mal, welche Möglichkeiten es gibt.


Time839 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 15:05

Wie soll aber eine totkranke Person nach Syrien reisen ?

soireedure  17.09.2024, 15:08
@Time839

Da hast du sicherlich recht, dass das logistisch-gesundheitlich nicht geht. Ich wollte damit nur verdeutlichen, wie knallhart das deutsche Ausländerrecht in solchen Fragen ist.

Die Angst der deutschen Behörden, dass die syrische Mutter eventuell dauerhaft in Deutschland bleiben könnte, ist leider meist größer, als die Humanität. Es wird rechtlich sehr sehr schwer, eine legale Einreise nach D für die syrische Mutter zu organisieren.

Aber stellt trotzdem mal eure Frage in dem Forum. Vielleicht gibt es doch Wege, von denen ich nichts weiß. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.

Todkranke sind aus medizinischen Gründen nicht transportabel - egal, aus welchem Land sie stammen.

Vice Versa: Die schwere Erkrankung bzw. der nahe Tod eines in DE aufhältigen Asylwerbers berechtigt Angehörige aus dem Heimatland (wie z.B. Syrien) gesetzlich nicht zur außerordentlichen, sofortigen Einreise in EU-Staaten.

In Deinem Fall also leider nein. Ausnahmslos. Bis auf das von Isuzu189 vorgeschlagene übliche Procedere.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

soireedure  17.09.2024, 15:22
Todkranke sind aus medizinischen Gründen nicht transportabel

Je nach Schwere der Krankheit gibt es Mittel und Wege. Was die Fluggesellschaft nicht weiß, macht sie nicht heiß.

Ich maße mir aber nicht an, zu beurteilen, ob die Dame eine solche Reise noch überstehen würde, oder ob das gar ratsam wäre. Die Leitfrage wäre für mich: Würde sie es ohne Schmerzen schaffen. Wenn ja, wäre es einen Versuch wert.

Siehe der unten von mir geschilderte Fall.

Time839 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 15:23

Ich glaube du hast nicht ganz verstanden. Die Mutter liegt todkrank in Deutschland und ihre Mutter lebt in Syrien und möchte ihre Tochter noch ein letztes Mal sehen.

soireedure  17.09.2024, 15:26
@Time839

Es gibt nur den Weg, ein Besuchsvisum zu beantragen. Besuchsvisa aus Ländern wie Syrien werden aber leider (ziemlich sicher) abgelehnt, da deutsche Behörden fürchten, dass die Mutter nicht mehr nach Syrien zurückkehrt. Die krebskranke Tochter interessiert die deutschen Behörden leider nicht.

Die Mutter kann es über ein Besuchervisum mit einer entsprechenden Begründung versuchen, ein Recht auf Einreise gibt es allerdings nicht.

Nachholen wird wohl eher nicht zugelassen. Warum auch? Die Mutter der Mutter wird ja wohl keine Arbeitskraft mehr anbieten und nur kosten, anstatt auch was einzubringen. Die Mutter der Mutter kann maximal versuchen über n Besuchervisum einzureisen. Einfacher ist es, wenn die Mutter zu ihrer Mutter hinreist.


Isuzu189  17.09.2024, 15:06

Ich hab das "nach Deutschland holen" jetzt als Besuch verstanden und nicht als Nachzug.

Isuzu189  17.09.2024, 15:09
@Missy274

Da hast du Recht, also wenn es ein Nachzug wäre, würde der niemals genehmigt werden (Die Mutter ist ja kein Härtefall und kann in Syrien bleiben. Und die Dame vor Ort wird nicht sicherstellen können dass sie die Mutter finanziell versorgt)

soireedure  17.09.2024, 15:12
@Isuzu189

Da deutsche Ausländerbehörden grundsätzlich erstmal jedem Ausländer böse Absichten unterstellen, befürchte ich, dass man den Besuch als "Nachzug" deuten und das Visum ablehnen wird. Aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch.

Hin und wieder gelingt es, mit guten Anwälten und viel Hartnäckigkeit, eine Einreise zu erwirken. Leider dauert das. Und eine krebskranke Person hat evt. diese Zeit nicht.

Isuzu189  17.09.2024, 15:15
@soireedure

Die Ausländerbehörde muss bei jedem Antrag eine böse Absicht unterstellen und diesen Verdacht ausräumen bevor ein Visum genehmigt wird. Das hält jedes andere Land genauso. Beim Antrag des Besuchervisums kann es hier helfen direkt ärztliche Diagnosen der Tochter mitzuschicken, noch besser wenn die Mutter in Syrien generell "gut lebt" (Noch eine Unterkunft hat, idealerweise einen Job der sich bescheinigen lässt, Familie vor Ort ist auch ganz wichtig etc.)

Wenn wir so eine Konstellation haben wie : Die Mutter lebt auch allein und lebt von Hand in den Mund, dann wirds halt auch entsprechend unmöglich - die totkranke Tochter wird finanziell auch nicht mal mehr für die Mutter bürgen können

soireedure  17.09.2024, 15:19
@Isuzu189

Eine Kollegin von mir (Gott hab sie selig) war schwer an Brustkrebs erkrankt. Ihr Verlobter auf den Philippinen bekam kein Visum, um ihr in Deutschland beizustehen. Als für sie keine medizinische Hoffnung mehr bestand, hat sie den Entschluss gefasst, auf die Philippinen zu fliegen und dort bei ihm zu sterben. So kam es dann auch (frag mich nicht, wie sie die Reise dorthin noch überstanden hat).

So tragisch es ist, ist dies oft der einzig machbare Weg. Deutsche Behörden können sehr herzlos sein.

Und ja, "andere Länder handhaben es auch so". Hilft in dem Fall aber nicht.

Isuzu189  17.09.2024, 15:24
@soireedure

Auch wenn ich es aus moralischer Sicht verstehe - das hat mit Herzlosigkeit nichts zu tun. Eine Risikobeurteilung auf reiner Datenlage hat keine moralische Komponente. Und sollte sie auch nicht haben, wenn man sowas noch irgendwie objektiv entscheiden will.

soireedure  17.09.2024, 15:24
@Isuzu189
Eine Risikobeurteilung auf reiner Datenlage hat keine moralische Komponente

Eben das meinte ich oben. Als Betroffener kann sich das schon wie Herzlosigkeit anfühlen.