Visum Schweiz für Türken?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einladen kannst du sie aus gesetzlichen Gründen nicht. Wenn ihr nicht auf Papier verheiratet seid, dann muss sie alles alleine machen. Mit allen Papierkram, Visum usw. Sie muss finanziell vorweisen können, dass sie in der Lage ist, sich selber hier zu unterhalten. Oder du schreibt ein Brief, dass du für ihren Unterhalt sorgen wirst. Aber dann musst du auch finanziell unabhängig sein.

der erste Schritt ist ein Visum beantragen. Da werden ihr alle Fragen gestellt bzw. sie muss einfach alle nötigen Unterlagen (inkl. deinem Brief) schon einreichen. Dann muss sie lange auf die Antwort warten. Vllt. muss sie noch einige Dokumente nachreichen, was ärgerlich sein wird. Daher reicht bitte alles schon im Vorhinein ein!!!


YannickRug 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 01:47

Aber ist es denn so dass wir verheiratet sein müssten nur damit sie kommen darf? Es wird teilweise auch einfach „Besucher“ erwähnt, was ja eigentlich unabhängig. D.h. auch als Beziehungspartner seit 3 Jahren darf ich sie doch mit dem einladungsschreiben unterstützen das visum beantragt zu bekommen?

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pinkypan  15.04.2023, 01:25
@YannickRug

Ich würde auf jeden Fall erwähnen, dass du da bist. :) Ich kenne es nicht mit einem "Einladungsschreiben", sondern eher mit einem "Sponsor letter". Ich denke, dass es dasselbe ist. Dann ja, hilf ihr damit sehr gerne.

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YannickRug 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 01:45

Vielen lieben dank ❤️

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Wie gehe ich vor?

Gar nicht. Wenn sie in die Schweiz kommen will, muss SIE "vor gehen".

Wie schreibe ich die Einladung?

Was für eine Einladung? Ihr seid seit 3 Jahren zusammen? Da spricht man sich ab und gut ist.

Wie geht sie vor? Was muss sie beachten oder planen, oder bereitstellen?

Das findest du HIER beschrieben.


YannickRug 
Beitragsersteller
 05.04.2023, 17:30

Du sagst das so leicht, aber selbst nach 3 Jahren gibt es die Vorschrift ihr ein Einladungsschreiben zu stellen, bzw die Behörden darüber zu informieren wieso sie hier hin kommen will.. oder etwa nicht? Zumindest lese ich das überall.
danke für den Link

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SarahSchweiz  05.04.2023, 17:31
@YannickRug

Nein, das braucht es nicht. Für sie ist es in einem ersten Schritt ja einfach mal wie "Ferien machen". Da beantragt man eni Visum und gut ist.

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Also

Ich ging damals, vor 25 Jahren zur Fremdenpolizei und habe da gefragt. Da sie kantonal ist, musst Du dich da durchgoogeln.

Die sagen dir genau, was du zu tun hast. Damals war es so, dass sie einen Nachweis verlangten, dass Du die Ausreise garantierst und Krankenkosten übernimmst. Wie es heute aussieht, weiss ich nicht.