Violine draußen im Freien üben erlaubt?
Hallo zusammen, sorry für die merkwürdige Frage:
ich kann die Tage leider nicht in der Wohnung Violine üben. Deshalb frage ich mich, ob es (rechtlich gesehen) erlaubt ist, Violine zum Beispiel an einer Ecke in einem öffentlichen Park, wo nicht viele Menschen vorbei laufen ?
Grüße
2 Antworten
Hi! Das wird stark an der Grenze zu Strassenmusik sein und dafür gibt es städteweise Verordnungen, die Du oftmals auch auf der Internetseite Deiner Stadt oder Kreises aufrufen kannst.
Einfacher wäre es, wenn Du was privates finden würdest. Beispiele: Kellerräume, Dachböden, Garagen, Gartenhäuschen etc. ... frag auch mal Nachbarn, wenn Du guten Kontakt hast, eventuell ist ja jemand auf Arbeit und Du könntest Garten, Terasse oder die Garage nutzen ....
Gruss
Nur eingeschränkt.
Nein. Du kannst ja nicht jeden zwingen, sich das Gefidel anzuhören. Die anderen dürfen ihre Persönlichkeit nämlich auch frei entfalten und haben ein Recht auf Ruhe und auf keine (Lärm)belästigung.
in der öffentlichkeit?? eecht? ich dacht man hat das recht auf unberührtheit der ruhe nur im dafür zugedachten bereich der privatsphäre, also "zuhause".
Nein. In Deutschland ist ALLES geregelt...
Du kannst jetzt nicht die vollkommene Ruhe erwarten - aber "vermeidbarer Lärm" ist genau das - nämlich zu vermeiden...
also auch das man sich in der öffentlichkeit nicht frei entfalten darf und eingeschränkt wird durch seine eigene persönlichkeit, bei der entfaltung?
Ja. Du musst Rücksicht nehmen auf deine Mitmenschen. Sowohl in der Öffentlichkeit als auch Zuhause.
Also darf ich nicht mit meiner violine in der öffentlichkeit spielen, wenn ich will in deutschland?
wie schränkt sich das denn genau ein? Darf ich in einem öffentlichen park jemandem anderen eine geige spielen?
Dass es auf alle Fälle eine zeitliche Beschränkung gibt, vermutlich auch eine örtliche. Wenn du es ganz genau wissen willst, musst du im Rathaus nachfragen.
wenn man dafür keine gelegenheit anbietet geld oder andere gegenleistungen zu bieten, dann ist das doch einfach das recht zur äußerung der freien meinung und entfaltung der persönlichkeit, oder?