Verzicht auf Versorgungsausgleich bei ausreichender finanzieller Absicherung?
Servus,
meine Freundin und ich wollen heiraten, die finanzielle Situation ist wie folgt:
Ich verdiene aktuell ziemlich gut, werde aber später eine recht geringe Rente zur Verfügung haben, da ich erst mit ü30 richtig ins Berufsleben eingestiegen bin.
Sie verdient als Beamtin auch nicht schlecht, hat aber eine sehr wohlhabende Familie im Rücken, es gab schon einige Schenkungen von Wohnung zu ihren Gunsten etc.. Also sie hat später mal Ihre Pension, mehrere Wohnung und als Erbin auch viele liquide Mittel zur Verfügung. Das wird alles via Ehevertrag ausgeschlossen, was auch in meinem Sinne ist da ich mich nicht irgendwas bereichern will.
Da mir aber die Problematik mit meiner geringen Rente bewusst ist, bin ich recht sparsam und schaue, dass ich von meinem Geld viel wegspare und investiere dann immer mal wieder Geld wenn sich genug angesammelt hat. Das kann ich aber die nächsten Jahre natürlich nicht machen, da ich die finanzielle Hauptlast trage, während meine Frau zu Hause bleibt.
Wenns jetzt blöd läuft, arbeite ich die ganze Zeit 40 h/Woche, zahle fleißig und hab deutlich weniger Vaterfreuden und verpasse viel. Sie arbeitet maximal Teilzeit die nächsten Jahre. Dann wäre ich nach einigen Jahren ja in einer ziemlich bescheidenen Situation, sollte die Ehe scheitern kann sie ihr Vermögen genießen und ich kann ihr noch von meiner mickrigen Rente den Versorgungsausgleich zahlen?
Kann ja auch immer sein, dass ein Rosenkrieg ausbricht und der eine den anderen fertig machen will und ich habe auch keine Lust, dass mich ein Mensch so in der Hand hat auch wenn ich meine Frau natürlich über alles Liebe..... da haben viele am Anfang und am Ende haben Sie dumm aus der Wäsche geschaut.....
Also, kann meine Freundin rechtswirksam verzichten, oder geht das nicht?
4 Antworten
......ich finde es interessant..sich mit ü30 da schon echt Gedanken drüber zu machen...
Wieso nicht..Ausschluß im Ehevertrag..fragt einen Anwalt oder Notar..inwieweit das möglich ist,dass man das regelt.
Nur..bei so vielen Haken, Ösen und ein bereits viertels einkalkuliertes Scheitern zu einem derzeit nicht genau bezifferbarem Zeitpunkt.., bist Du Dich sicher, dass Du sie echt heiraten willst?
..das hat. auch niemand behauptet!!?
Aber wenn man nur verkOPFT an eine "sog.Heirat aus Liebe"herangeht...wenn man einander eh nicht vertrauen kann jemals, kann man es auch gleich bleiben lassen.
Vorsorge..ok..und vernünftig. überlegen...Paranoia..bitte nicht!
Also ich würde behaupten, dass ich meine Freundin mehr liebe als mich selbst und so wie wir miteinander umgehen hat die Ehe optimale Chancen, aber deswegen muss ich mich jemandem völlig ausliefern. Es soll halt fair sein und das bedeutet, dass keiner den anderen erpressen kann.
Du siehst das aber echt krass..bist Du StartUP Unternehmer mit einem Basisvermögen von 3Mio Euro?
Und sie..bekommt z.B....in 3Jahren 3Kinder von Dir..super Frau..stellt kurzzeitig ihren Beruf zurück trotz Nannys zuhause und ist Dir eine tolle Ehefrau und Mutter..
Du lernst eine Andere kennen,...ziehst aus..sie steht da..mit 3kleinen Kindern..mal vom emotionalen Desaster abgesehen ist das finanzielle auch nicht ohne..
Für die 3Kinder bist Du unterhaltspflichtig..für sie auch..zeitweilig..das EheRECHT hat sich dahingehend geändert.
Ein Mann ist keine Altersvorsorge, eine spitzenverdienende Frau aber auch nicht!
Ausliefern?
Erpressen?
Denkst Du echt so von Deiner. künftigen Frau, die Du angeblich liebst..mit der Du ständig guten Sex hast?
Schätzt. man einen geliebten Menschen da nicht besser ein menschlich oder hat man keine Menschenkenntnis oder..sollte besser alleine lebend bleiben?
Wieso sollte sie das tun?
Man heiratet doch keine Frau, wenn man noch alle Tassen im Schrank hat, der man so ein Verhalten unterstellt künftig im Scheidungsfall-WOZU auch?!?!???
Das Risiko, dass eine Ehe scheitert, sollte man vor der Heirat immer einkalkulieren!!! Egal wie groß anfangs die Liebe ist. So viele Ehen scheitern, da wäre es dumm und blauäugig, das nicht vorher zu bedenken und Vorkehrungen zu treffen.
..mit dem Ergebnis, dass bei einer Scheidung oder Ende. einer Lebenspartnerschaft dann die Anwälte. verdienen weil man nicht mehr vernünftig miteinander reden kann und EINER...nicht dran denkt..die Vereinbarungen einzuhalten..die 10,15J.zuvor geschlossen wurden?
Besprecht es offen und ehrlich zu zweit und legt etwas schriftlich fest, womit, offiziell, dann in der Konsequenz beide leben können.
Wenn die Ehe mindestens 3 Jahre gedauert hat, wird grundsätzlich von Amts wegen der Versorgungsausgleich herbeigeführt.
Es ist ja keine Einbahnstraße, denn von ihren in der Ehe erworbenen Pensionsansprüchen bekommst du auch 50%, genau wie sie von deinen in der Ehe erworbenen Rentenansprüchen.
Du hast den Kern der Sache nicht erfasst, Sie ist für zwei weitere Leben abgesichert ich kaum für dieses. Wenn der Gesetzgeber jetzt festlegt, dass die Rentenpunkte geteilt werden, obwohl sie faktisch Millionärin ist .... tja, dann kann ich nicht heiraten. Da haben ja die Indianer die Glasperlen für Land getauscht haben, einen besseren Deal gemacht.
Ich habe es sehr wohl verstanden. Die Gesetzeslage ist aber so.Dann lass es mit dem Heiraten.
Sehr vernünftige Gedanken!
Bei eurer Situation bietet sich eine Gütertrennung an!
Nur, weil man vorausschaut, heißt das nicht, dass man nicht heiratsfähig ist. Ganz im Gegenteil, besser als zu blauäugig!