Verwendungszweck Tippfehler?

2 Antworten

Woher weißt Du, daß das Geld beim Inkassodienst eingangen ist?

Hat man Dir den Zahlungseingang dort bestätigt? Das würde ja bedeuten, daß man Deine Zahlung zuordnen konnte.

Eine Zuordnung der Überweisung ist nicht nur via Aktenzeichen, sondern auch über Deinen Namen und ggf. über die Kontonummer möglich.

Du kannst ja dem Inkassodienst eine Fotokopie Deines Kontoauszugs schicken und auf den Fehler hinweisen.


memento1 
Beitragsersteller
 30.03.2021, 13:12

Ich sehe es aus meinem Kontoauszug, aber ich sehe auch, dass beim Verwendungszweck ein Tippfehler passiert ist.

Ja, der Name vom Kontoinhaber und des Schuldners stimmen überein (ich).

Dann sollte es kein Problem bei der Zuordnung geben.

0
ich habe vor ein paar Tagen eine Überweisung an ein Inkassounternehmen getätigt

Bitte sage uns dass du nur eine 0.3 Gebühr überwiesen hast!
Sprich 18,00 € maximal bei einer HF bis 500 €.

Es geht hier um knapp 1000€ in der Summe.

Okay maximal 31,68 € Insgesamt für das Inkasso (HF bis 1000 €).

Meine Sorge ist, dass das Inkassounternehmen mich trickst und das nicht anerkannt oder meint es nicht zuordnen zu können.

Wenn du das Inkasso schriftlich darauf hinweist, reicht es aus da du so auch nochmal bekräftigst wofür die Zahlung ist. Damit können sie nicht argumentieren "ist nie angekommen".

Sie haben beim Verwendungszweck statt einem "S" eine "5" notiert und nun ist das Geschäftszeichen nicht korrekt

Streng genommen müssten sie es dann zurückschicken da das Geschäftszeichen ja gar nicht existiert bzw. dir zuzuordnen ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

memento1 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 21:32

Würde es nicht genügen, wenn ich da morgen anrufe und das am Telefon korrigiere?

0
Comp4ny  29.03.2021, 21:35
@memento1

Was genau willst du korrigieren?

  1. Man telefoniert nicht mit einem Inkasso, weil man dann keine Beweislast hat. Man sagt "das Telefonat hat nie stattgefunden". Und zusagen am Telefon haben nie stattgefunden wenn es hart auf hart kommt

Jetzt da du weißt du hast deutlich zu viel bezahlt... willst du vermutlich Geld zurückhaben richtig?

0
memento1 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 21:37
@Comp4ny

Was soll ich jetzt tun ?

Wegen diesem blöden Tippfehler jetzt nochmal Post abschicken oder ne E-mail schreiben? Jetzt fühle ich mich noch schlechter....

Können die das gesetzlich gesehen überhaupt so durchziehen?

Meine Zahlung einfach behalten und sie trotzdem nicht anerkennen, weil die Bank so blöd war und ein "S" nicht erkannt hat.

0
memento1 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 21:38
@memento1

Ich will einfach nur die Sache abschließen und die Gewissheit haben, dass alles erledigt ist trotz eines Tippfehlers von der Bank.

0
Comp4ny  29.03.2021, 21:41
@memento1

Tun kannst du das, was ich schon sagte.

Ein Schreiben hinschicken und auf deine Überweisung aufmerksam machen damit die korrekt auf deine Schuld verbucht werden kann. Wichtig ist die korrekte IBAN für eine Überweisung.

Rechtlich darf das Inkasso tatsächlich sogar sehr wenig, vor allem was die Kosten betrifft.

Wenn das Inkasso sagt "ihre Zahlung können wir nicht finden" oder "wir wissen nichts von ihrer Zahlung", dann sollte der nächste Schritt zur Polizei gehen sein und Strafanzeige wegen Betruges erstatten.

Alternativ zum Anwalt.

Meine Zahlung einfach behalten und sie trotzdem nicht anerkennen, weil die Bank so blöd war und ein "S" nicht erkannt hat.

Das hängt davon ab wie du Überwiesen hast. Per Hand oder Online Banking?
Beim Online Banking wäre es deine Schuld gewesen, jedoch deine Zahlung ist ja korrekt eingegangen nehme ich an. Jetzt solltest du dem Inkasso einfach darauf hinweisen, damit die die Zahlung korrekt einbuchen können.

Um welches Inkasso geht es?

0
memento1 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 21:47
@Comp4ny

Ich habe einen Überweisungsschein in den Kasten geworfen und es war eigentlich eindeutig ein "S".

Die können doch sehen von wem das Geld kommt oder nicht?

Und der Inhaber des Kontos sowie der Schuldner bin ich.

Das müsste doch genügen, um eine Zahlung einzuordnen.

HFG Inkasso

0
Comp4ny  29.03.2021, 21:50
@memento1

Warum nicht per Online Banking?
Wie gesagt sonst schreibe einen Brief. Ach und du wirst bei denen auf die "Grüne Liste" gesetzt. Grün für "zahlt alles ohne zu fragen"-Schuldner.

HFG Inkasso

Masseninkasso. Wären dann oben genannten Gebühren gewesen. Aber dafür ist es nun leider zu spät.

0
memento1 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 21:56
@Comp4ny

Meine Güte du machst mir immer mehr Sorgen.

Ganz ehrlich ich wünschte jemand anderes würde mir antworten und sachlichere Antworten geben. Deine Antworten sind alle so durchseucht von deinem Hass.

Redest die ganze Zeit von Gebühren etc nur davon wollte ich nichts wissen.

Ich wollte nur wissen, ob mein Name allein genügt für die Zuordnung und die Sache abgehakt wäre.

Schade, dass ich keine anderen Antworten kriege.

0
Comp4ny  29.03.2021, 21:59
@memento1

Du ich gebe dir sachliche Antworten, leider auch die traurige Realität hinter die Kulissen eines Inkasso & wie es denkt und arbeitet. Da gibt es nichts schön zu reden.

Ich habe dir nun schon mehrfach gesagt was du tun sollst, stattdessen Diskutierst du herum.

0
memento1 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 22:04
@Comp4ny

Ich sehe nicht wie ein Brief die Lage verbessern soll. Die könnten doch einfach sagen "nie erhalten".

Ich finde es jetzt blöd einen Brief zu schreiben, um einen winzigen Tippfehler im Verwendungszweck zu korrigieren und per Einschreiben abzuschicken.

Also ich dachte echt man würde mir hier meine Bedenken nehmen.

0
Comp4ny  30.03.2021, 00:26
@memento1
Ich sehe nicht wie ein Brief die Lage verbessern soll. Die könnten doch einfach sagen "nie erhalten".

Du hast 2 Optionen. Brief per Einschreiben oder einfach ein FAX.
Damit hast du auch einen Sendungsnachweis. Egal wie du es drehst, am Tele können sie es genauso sagen.

Also ich dachte echt man würde mir hier meine Bedenken nehmen.

Was willst du denn hören? Ein Inkasso ist immer Lieb, Nett und Freundlich? Ehrlich und Seriös? Das wirst du nicht hören, denn das wäre Gelogen.

Dem Inkasso geht es nur um Abzocke & gegen Gesetze & Regeln zu verstoßen. Tag ein, Tag aus.

0