Verwendet Ihr Kontoauszüge?

7 Antworten

Nein, ich lebe nicht mehr im Jahr 1990.

Ich habe seit über 20 Jahren Online Banking und erhalte die als PDF.


SignumCore 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:08

Wozu speicherst du Auszüge als PDF?

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NMDriver  08.07.2024, 19:12
@SignumCore

Habe ich das geschrieben?
Du scheinst wirklich nicht so ganz helle zu sein!

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SignumCore 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:16
@NMDriver

Es geht um Nachweise, aber es ist komisch wenn Mahnung erst nach 2 Jahre kommt weil du "angeblich" nicht bezahlt hast. Diese Anschuldigung ist ungültig.

wenn der Schuldner einer Entgeltforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung nicht leistet (§ 286 Absatz 3 Satz 1 BGB). Dies gilt für Geschäfte mit Verbrauchern (Privatpersonen) nur dann, wenn der Verbraucher in der Rech­nung oder Zahlungsauffor­derung besonders auf den Eintritt des Verzuges hingewiesen worden ist (§ 286 Absatz 3 Satz 1, 2. Halbsatz BGB). Dem Gläubiger steht es frei, den Ablauf der 30 Tage und damit einen automatischen Eintritt des Verzuges abzuwarten, oder eine Mahnung zu verschicken, um den Schuldner zu einem früheren Zeitpunkt in Verzug zu setzen. Den Zugang der Rechnung hat im Streitfall der Gläubiger zu beweisen. Ist jedoch der Zugang der Rechnung unsicher, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Ge­genleistung in Verzug (§ 286 Absatz 3 Satz 2 BGB). Aus Schuldnersicht sollte deshalb der Zugangszeitpunkt dokumentiert werden (Stempel, Eingangsjournal…).

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SignumCore 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:21
@NMDriver

Ja, 3 Jahre: Reguläre Verjährungsfrist: In Deutschland beträgt die reguläre Verjährungsfrist für Forderungen aus Verträgen (z.B. Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag) gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB).

Beispiel: Wenn die Forderung im Mai 2021 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2021 und endet am 31. Dezember 2024.
Besondere Verjährungsfristen: Für bestimmte Forderungen gelten besondere Verjährungsfristen. Zum Beispiel verjähren Forderungen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie Forderungen aus Mängelansprüchen bei Bauwerken nach fünf Jahren.

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EinAlexander  08.07.2024, 19:28
@SignumCore
aber es ist komisch wenn Mahnung erst nach 2 Jahre kommt 

Ja, das mag komisch sein, nicht aber verboten.

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Weg damit. Macht nur Sinn, wenn man kein online Banking nutzt. Kannst deine Bank anrufen und sagen, du willst sie auch nicht zugeschickt bekommen. Nur wenn du kein Online Banking nutzt, macht es Sinn die zu behalten. Aber nicht so alte. Vielleicht höchstens 2 Jahre. Was älter ist, kann weg. Am besten Schreddern

Früher hatte ich Ordner, heute nur noch auf dem PC als pdf-Datei.

Du solltest sie vorsorglich 10 Jahre aufheben, danach kannst Du sie vernichten


SignumCore 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:11

Ok, aber wozu brauchst du diese Auszüge speichern? Für was dient es?

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AnnaStark  08.07.2024, 19:12
@SignumCore

Es nimmt Dir fast keinen, (Speicher-)platz weg, und Du kannst immer nachweisen, dass Du etwas bezahlt hast, wenn dann mal eine unberechtigte Mahnung kommt

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Da ich bei meiner Bank die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre online abrufen kann, sehe ich keinen Sinn darin, diese abzuspeichern oder gar auszudrucken. Auf Papier zugeschickt bekomme ich sie ohnehin schon lange nicht mehr. Die alten noch auf Papier vorhandenen habe ich alle schon weggeschmissen.

Nein, ich habe sie alle online. Papier war früher.