Verwalterwechsel Stimmrecht des derzeitigen Verwalters mit Vollmacht Eigentümer?

2 Antworten

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"Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob der derzeitige Verwalter die Stimmrechte der Eigentümer mit VOLLMACHT nutzen darf um für sich selbst zu stimmen."

Das hängt von der Vollmacht ab. Jeder Eigentümer kann über die Vollmacht auch Stimmverfügungen aussprechen. Das heißt, der Bevollmächtigte (HV) muss so stimen, wie vorgegeben. Wenn der Eigentümer keine Einzelverfügung macht, kann der Verwalter so stimmen wie er meint. Also auch für sich selbst.

Im Protokoll sollte das Abstimmungsergebnis nach Anwesenheit und Vollmacht aufgeführt sein. Damit bei einer geheimen Abstimmung nicht "getrickst" wird, sollte bei der Auszählung immer ein Beirat und/oder ein Eigentümer dabei sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

verreisterNutzer  07.07.2024, 13:10

Danke für diese Antwort, dies werden wir berücksichtigen.

Ich denke mal, dass ein ET, welcher die Vollmacht an die derzeitige Verwaltung gibt, wohl kaum gegen diese stimmt.

Es gibt eine Homepage, in der jeder ET im Hausaushang Mitteilungen hinterlassen kann.

Könnte es von meiner Seite sinnvoll sein hier eine Mitteilung zu verfassen.

Etwa so:

Hinweis Verwalterwechsel. Falls sie nicht selbst bei der ETV teilnehmen können, erteilen Sie bitte dem Beirat oder einem anderen ET die Vollmacht.

N S:

Der Beirat selbst möchte sich neutral verhalten.

Ich als Rechnungsprüfer fühle mich nicht gebunden.

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GGImmo  07.07.2024, 14:43
@verreisterNutzer

Das sollte man auf jeden Fall nutzen! Auch ein Beirat darf für oder gegen einen Verwalterwechsel stimmen!

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verreisterNutzer  07.07.2024, 15:09
@GGImmo

Abstimmen wird der Beirat schon. Nur möchte er im Vorfeld keine Meinung äußern.

Und ich möchte, dass die derzeitige Verwaltung möglichst wenig Vollmachten erhält.

Deshalb würde ich gerne das Eigentümerportal mit dem Hausaushang nutzen.

Die Verwaltung hat die

Entlastung des Beirats und des Rechnungsprüfer überhaupt nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Ob aus Versehen oder gewollt.

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Wir haben letztes Jahr unseren Verwalter abberufen und einen neuen gewählt.

Das Ganze fand in einer außerordentlichen WEV statt, die der Beirat einberufen hatte. Die noch amtierende Hausverwaltung war dabei außen vor, sie hatte auch kein Angebot abgegeben.

Das ist zwar viel Arbeit, aber da kommen keine Zweifel am Abstimmungsverhalten der Hausverwaltung auf.


verreisterNutzer  08.07.2024, 16:38

danke, aber unser derzeitiger Verwalter hat auch ein Angebot abgegeben.

Sie haben Recht, es war sehr viel Arbeit.

Unser Gesetzgeber macht die Prozedur immer schwieriger.

Allen 108 ET alle Angebote und Verträge zusenden.

Früher brauchte man nur den Beschluss, dass der Beirat ermächtigt wird einen neuen Verwaltervertrag auszuhandeln und zu unterzeichnen.

Der derzeitige Verwalter wollte schon bei der letzten ETV eine Verlängerung und die ETG hat betont, er könne sich ja dieses Jahr bewerben.

Somit konnte der Beirat dieses Angebot nicht unberücksichtigt lassen.

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Seeheldin  08.07.2024, 16:41
@verreisterNutzer

Es geht nicht um das Angebot. Selbstverständlich hat die amtierende Verwaltung das Recht, ein solches abzugeben.

Es geht um die WEV. Eine solche kann auch von Eigentümern ohne den Beirat organisiert werden (dann außerordentlich). Da ist der Verwalter nur einer von vielen, die sich vorstellen.

Allerdings muss dann der Beirat auch die organisatorische Arbeit leisten - das frisst ordentlich Zeit. Und der Beirat bekommt die Vollmachten, nicht der amtierende Verwalter!!!!

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verreisterNutzer  08.07.2024, 20:49
@Seeheldin

Es ist die normale ETV und keine außerordentliche ETV.

Kann man jetzt halt auch nicht mehr ändern!

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