Verursacht der Strahl von einem Barcode Scanner Laser Klasse 2 Augenschäden?
Ein Barcode-Scanner hat mich im Auge getroffen (also der Laser) Hier ein Foto vom Scanner
Danke
4 Antworten
Man sollte nicht im geringen Abstand da lange Zeit reinschauen. Wenn du immer noch Angst hast, lass bei der nächsten Augenkontrolle einfach ein oct machen..
Moin, es scheint als hättest du Ahnung, zwar habe ich das problem das ich vor 4 Monaten, das war so Mitte November versehentlich in einen Reflektierten Laserstrahl geschaut habe. Das Gerät war ein "Bosch Infrarotthermometer UniversalTemp" der Laserklasse 2, ich habe versucht Kältebrücken ausfindig zu machen. Beim schwenken bin ich dann gegen den Boden einer Glas Vase gekommen die auf der Fensterbank lag, der Boden der Vase ist so Spiegel Lupen artig. Aus irgendeinem Grund war ich voll auf den gespielten Laser Punkt fokussiert, das waren ganz wenige Sekunden. Woraufhin ich direkt eine negative Veränderung meiner Sehfähigkeit wahrgenommen habe. Von Anfang machte ich mir sehr große Sorgen, woraufhin ich aber erst nach ungefähr 3 Tagen zum Augenarzt gegangen bin, der konnte mich beruhigen und sagte das ich nichts habe und alles gut aussieht. Es wurde ein OCT und Spaltlampen Untersuchung durchgeführt. Leider hörten aber die Beschwerden nicht auf, woraufhin ich zu mehreren Augenärzten gegangen bin und diese mir nicht wirklich weiterhelfen konnten bis auf das ich jetzt anscheinend eine Hornhautverkrümmung habe und auf dem betroffenen Auge stärker ausgeprägt. Kann das denn überhaupt vom Laser kommen oder ist das sogar eventuell vom Stress den ich mir selber so sehr dadurch gemacht hab. Aber es erklärt auch nicht warum ich direkt nach dem Vorfall eine Seh-Verschlechterung wahrgenommen habe. Ich habe auch das Gefühl daß es eher schlechter wird mit den Beschwerden. Wie ist das möglich? Kannst du mir eventuell irgendwelche Tipps geben?
Liebe Grüße
Eine Strahlungsexposition mit einer Leistung von 1 mW (Klasse 2-Strahlung) mit Bestrahlungsdauern bis zu 5 s scheint demnach nicht zu einer Netzhautschädigung zu führen.
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S1615161510000220
Wenn dem so wäre, wäre Erblindung ja eine Berufskrankheit von Kassierern. Ist sie aber nicht. Reingucken ist kein Problem. Reinstarren soll man aber nicht. Hast Du ja aber sicher auch nicht.
Dass Du hier schreiben kannst, zeigt dass Du offensichtlich nicht erblindet bist.
Laut Datenblatt hat der Laser eine maximale Leistung von 1mW bei 630 - 680 nm. Zugelassene Laser mit einer Leistung von bis zu 1mW gelten als unbedenklich fürs Auge, aber direkt hinein schauen sollte man trotzdem nicht.
Man sollte den Laser nicht in die Augen halten. Ob schäden bei dem Laser verursacht werden kannst du einem Warnsymbol entnehmen
würde eine normale Netzhaut Untersuchung nicht ausreichen ?