Vertreter bei Eigentümerversammlung?

4 Antworten

Du kannst teilnehmen, wenn du von deinem Vater bevollmächtigt wurdest. Ansonsten nicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du die Wohnung mal erben wirst, denn das steht rein rechtlich noch in den Sternen.

Das Argument, deine Mutter könne nicht teilnehmen, wenn du als Bevollmächtigte deines Vaters auftrittst, greift nicht, da dein Vater nicht Alleineigentümer der Wohnung ist und deine Mutter als Miteigentümerin natürlich ein Teilnahmerecht hat.

Hallo,

gehört die Eigentumswohnung beiden Elternteilen zusammen?  

Damit meine ich, dass beide im Grundbuch eingetragen sind. 

Dann kannst du mit deiner Mutter zur Eigentümerversammlung gehen,wenn dir dein Vater eine Vollmacht ausgestellt hat. 

ganz egal ob es deine Eltern sind: Vertreter brauchen eine Vollmacht, das Formular wird meistens gleich bei der Einladung mitgeschickt. 

Also wenn du bei 2 Eigentümern beide Unterschriften hast und als Vertreter eingesetzt bist, dann darfst du teilnehmen und abstimmen. Mann kann auch mehrere Vollmachten haben und hat dann entsprechend mehrere Stimmen. 

.... das hört sich nicht gut an, denn somit hatte ja Mama in der Versammlung kein Stimmrecht.

Hier sollte mit aller Härte dem Versammlungsleiter die Karten gelegt werden.

Ich fürchte wegen der Abweisung, daß es keine schriftliche Stimmrechtsvollmacht gab vom Papa. Diese einfach zukünftig mitnehmen.

Wurden denn beide Elternteile getrennt eingeladen zur Versammlung?