Verteidigung bei Einbrecher?
Wenn jemand in mein Haus einbricht dürfte ich dann sofort zuschlagen oder sogar ihn abstechen?
5 Antworten
Zuschlagen wird noch unter Notwehr fallen. Ob Messerstiche erforderlich waren wird ein Richter entscheiden. Wenn aber mitten in der Nacht einer bei dir einbricht und du aus Panik nach dem Küchenmesser greifst, wird § 33 StGB recht problemlos ins Spiel kommen.
Alles was als Notwehr gilt, ist erlaubt. Zuschlagen ganz sicher ja.
Abstechen wird schon schwieriger und Situationsabhängig.
du kannst ihn festhalten und der polizei übergeben,abstechen,totschießen wäre nur erlaubt wenn er dich bedroht und du in lebensgefahr bist denn dann greift der notwehr §
Festhalten hat mit Notwehr nichts zu tun, das fällt unter § 127 StPO. Notwehr beinhaltet ebenfalls das verteidigen des Eigentums. Nicht nur des Lebens.
Nein, das darfst Du nicht, denn Abstechen hat mit Notwehr nichts zu tun...
dann sieht es etwas anders aus, ist alles situationsbedingt...
Nein, selbstverständlich nicht. Du darfst Dich in Notwehr verteidigen. Aber einfach ohne selbst bedroht zu werden jemanden verprügeln oder abstechen darfst Du selbstverständlich nicht.
Aber was ist wenn er selber bewaffnet ist?