Verstoß Jugendarbeitsschutzgesetz?

4 Antworten

Der Jugendliche soll sich an die Handwerkskammer wenden, wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt. Handelt es sich nicht um einen Handwerksbetrieb, soll er sich an die IHK wenden.

Bei diesen zwei Adressen soll er nach einem Beauftragten für Azubis fragen und sich erkundigen, wer (in der Stadt) die Einhaltung der Jugendarbeitsschutzgesetze überwacht.

Wenn die Auskünfte dünn sind, sollte er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der ihn beraten kann, wie sich der Jugendliche in dieser oder jener Situation optimal verhält, damit er möglichst nicht unter der Rücksichtslosigkeit des Ausbildungsbetriebes leiden muß.

Stellt der Jugendliche einen Antrag beim Amtsgericht auf Beratungskostenhilfe, kostet ihn die Beratung durch den Fachanwalt nichts.

Was tut der Jugendliche denn dort? Ausbildung?

Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung vom Jugendarbeitsschutzgesetz. Wenn man denkt, dass der Betrieb gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt (wäre ja zu prüfen), sollte man zuerst einmal mit seinem Ausbilder oder Vorgesetzten sprechen. Weitere Ansprechpartner sind die Jugendvertretung oder der Betriebsrat, die Lehrer an der Berufsschule oder die Ausbildungsberater an den Kammern. Man kann sich auch direkt an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.

Gruß S.

Den Vorgesetzten darauf ansprechen. Wenn das nix hilft, die Personalleitung und/oder den Betriebsrat informieren. Der nächste Schritt wäre dann, sich ans Arbeitsgericht zu wenden, bzw. Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz.

Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überwacht das Staatliche Amt für Arbeitsschutz