Nach Berufschule in den Betrieb?
Hallo, Ich (17, minderjährig) habe immer Montags und Donnerstags Berufschule, jetzt ist die Frage ob ich Donnerstags nach dem Unterricht in den Betrieb muss.. ( hab Unterricht von 8-13 Uhr, also 6 Unterrichtsstunden) Meine Kollegen sagten ich solle danach kommen aber ob das richtig ist frag ich mich jetzt.
Kennt sich wer mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz aus?
Danke
4 Antworten
hab Unterricht von 8-13 Uhr, also 6 Unterrichtsstunden
Da du 2 x die Woche Berufschule hast, musst du dann am Donnerstag in den Betrieb, denn du hast bereits am Montag anschließend frei bekommen.
Das ist im § 15 BBiG geregelt.
Du musst, egal wie alt, einen Tag dann noch arbeiten.
Der Betrieb kann dich aber am zweiten Tag freistellen, wenn man es will UND wenn du die Möglichkeit hast, die Stunden nachzuholen.
Ist bei mir so...ich habe Gleitzeit und meine Ausbilderin hat mich gefragt, ob ich an dem zweiten Tag noch arbeiten kommen will (wären nach Abzug des Fahrtweges 1 Stunde, also lohnt nicht) oder die Zeit, die fehlt, an einem anderen Tag rausholen will.
Frag einfach mal nach, ob man es anders bzw. sinnvoller machen kann.
https://ausbilderschein24.de/nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb/
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html
Das kommt auf das Alter und die Stundenzahl in der Berufsschule an.
Der Azubi ist unter 18 und hat mindestens fünf Unterrichtsstunden? Dann wird das laut § 15 des Berufsbildungsgesetzes pauschal als Acht-Stunden-Tag abgerechnet. Der minderjährige Azubi muss nach der Berufsschule somit nur dann noch in den Betrieb, wenn weniger als fünf Stunden dort stattgefunden haben.
Der Artikel auf Ausbilderschein.de ist von 2019. Das Gesetz wurde allerdings 2020 geändert, die Beschränkung auf minderjährige Azubis aufgehoben und der von ErsterSchnee zitierte Passus eingefügt.
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
Ja, das ist richtig. Und normal.
hätte es etwas anders schreiben sollen
wie aufwendig ist der Weg von der Berufsschule - Betrieb? mit 17 wird er kaum einen FS haben.
der Weg von der Berufsschule - Betrieb ist als Arbeitszeit anzurechnen
Was nichts daran ändert, dass die FS zweimal die Woche Berufsschule hat und nur einmal freigestellt wird/werden muss. Den entsprechenden Gesetzestext hast Du selbst verlinkt...
sicher?