Verstorbene Person zuhause aufbewahren – Fragen zur 36-Stunden-Regelung?
Hallo zusammen,
mein Vater ist heute im Krankenhaus verstorben, und ich habe gehört, dass es in Rheinland-Pfalz möglich ist, Verstorbene bis zu 36 Stunden zuhause aufzubewahren.
Nun habe ich ein paar Fragen dazu:
1. Ab wann gelten die 36 Stunden? Ab dem Zeitpunkt des Todes im Krankenhaus oder erst ab dem Moment, wenn mein Vater zuhause ankommt?
2. Habt ihr vielleicht noch weitere Ratschläge oder Dinge, die ich in dieser Situation beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
3 Antworten
Lies mal hier...dort findest du Antworten auf diverse Fragen in diesem Zusammenhang. Man nennt es aufbahren...bzw. Aufbahrung.
https://www.bestatter.de/wissen/beerdigung-und-bestattung/aufbahrung/
Ansonsten wird euch der vorgesehene Bestatter vor Ort sicher auch Auskunft geben.
Da wendest du dich doch am Besten an euren Bestatter. Der kennt sich mit den hiesigen Regeln am Besten aus. Ohne Mitwirkung des Bestatters ist keine Aufbahrung, schon gar nicht zu Hause, wenn der Verstorbene im Krankenhaus verstorben ist, möglich und erlaubt. Es müssen dann ja auch heimische Voraussetzungen erfüllt werden, die der Bestatter kontrollieren muss. Im Hochsommer ohne Klimaanlage im Mehrfamilienhaus ist sicher nicht erlaubt.
Ich denke, es sind 36 Stunden nach Tod, denn danach fängt die Verwesung ja schon langsam an.
Auch beim Bestatter selbst kann man aufbahren lassen.
Für mich wäre so was nichts. Ich fand die 4 Stunden, die wir warten mussten, bis der Arzt kam, schon schlimm genug. Er verstarb in der elterlichen Wohnung. Ich behalte meinen Vater lieber so in Erinnerung, als er noch voll im Leben stand. Nicht als lebloses Wesen.
Aber muss jeder für sich entscheiden.
Also wenn dann würde ich damit ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Eigentlich solltest du schon mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufgenommen haben. Die kannst du fragen was zu tun ist.
Generell würde ich persönlich von solchen Dingen aber Abstand nehmen.