Verstehen sie Spass? Recht?

8 Antworten

Grundsätzlich stellt dass Prinzip dieser Sendung eine strafbare Handlung dar, da hier gegen dass Persönlichkeitsrecht verstoßen wird! Selbst wenn man die Einverständniserklärung unterschreibt, ist dass nicht frei von einer strafbaren Handlung.

Die gefilmten "Späße" dürfen nur mit Einverständnis des Opfers im TV gesendet werden (schließlich gibt es ein Recht am eigenen Bild)  ... wobei man sich bei dem einen anderen schon fragt, warum die Leute zustimmen ... wenn man so komplett als Idiot rüberkommt .. aber Hauptsache ein paar Sekunden Ruhm im Fernsehen ...

bei Promis ist das was anderes, die haben schließlich auch immer irgendwas zu verkaufen und nehmen das als kostenlose Werbung


verreisterNutzer  26.03.2023, 23:50

Das ist falsch.

Rechtlich gesehen ist das Filmen mit versteckter Kamera zum Zwecke der Belustigung sogar bereits ein Straftatbestand nach Paragraph 201a StGb.

Das gesprochene, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Wort ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen auf Tonträger aufzuzeichnen, ist eine Straftat.

Was 'Verstehen Sie Spaß?' hier macht, ist in jedem einzelnen Fall ganz deutlich eine Straftat.

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Theoretisch könnte also ein reingelegtes Opfer die Polizei rufen, welche die Bänder beschlagnahmen und der Staatsanwaltschaft zuführen würde.

1

Rechtlich gesehen ist das Filmen mit versteckter Kamera zum Zwecke der Belustigung sogar bereits ein Straftatbestand nach Paragraph 201a StGb.

Das gesprochene, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Wort ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen auf Tonträger aufzuzeichnen, ist eine Straftat.

Was 'Verstehen Sie Spaß?' hier macht, ist in jedem einzelnen Fall ganz deutlich eine Straftat.

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Theoretisch könnte also ein reingelegtes Opfer die Polizei rufen, welche die Bänder beschlagnahmen und der Staatsanwaltschaft zuführen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die dürfen es nicht ohne Einverständnis zeigen.