Antwort
Rechtlich gesehen ist das Filmen mit versteckter Kamera zum Zwecke der Belustigung sogar bereits ein Straftatbestand nach Paragraph 201a StGb.
Das gesprochene, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Wort ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen auf Tonträger aufzuzeichnen, ist eine Straftat.
Was 'Verstehen Sie Spaß?' hier macht, ist in jedem einzelnen Fall ganz deutlich eine Straftat.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Theoretisch könnte also ein reingelegtes Opfer die Polizei rufen, welche die Bänder beschlagnahmen und der Staatsanwaltschaft zuführen würde.