Versteckte Kosten Galabau?
Hallo,
ich hab einen Vertrag für die Erstellung unserer Hofeinfahrt unterschrieben.
Im Angebot stehen die Pflaster und verlegearbeiten… „Pflastersteinsystem aus Beton nach DIN EN 1338 Qualität DIK mit Mini Fase Rastermaße:40/26,6 8 cm Im 1/3 Verband verlegen Bettung aus Splitt, Körnung2/5, Dicke 3 bis 5 cm, Pflasterfugen einkehren“
Jetzt bei der Schlussrechnung steht 1200€ für Zuschnittarbeiten der Pflastersteine.
Ist das rechtens ? Ich hatte angenommen, es ist im Preis dabei.
1 Antwort
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Was steht denn genau im Angebot? Anhand des von dir geposteten Textes sind erstmal keine Zuschnittarbeiten zu erkennen.
Aber Grundsätzlich sollte man bei einem Angebot für Pflasterarbeiten davon ausgehen, dass dem Angebotsersteller klar ist, dass Zuschnittarbeiten anfallen. Dementsprechend müsste im Angebot irgendein Hinweis mit "... Leistung auf Nachweis" stehen.
Es steht dir übrigens frei, nicht beauftragte Leistungen aus der Rechnung zu kürzen.
Abschließend sei zu erwähnen, dass es sich um eine sehr große bzw. lange Fläche handeln muss, bei 1.200 € nur für das Zuschneiden.
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100m² ??? Irgendwie besonders Verwinkelt, sehr schmal oder nicht zulaufend? Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 65 € hat da eine Person 18 Stunden benötigt um die Steine zu schneiden. Bei 8 Stunden am Tag sind das 2,3 Arbeitstage.
Wie lange wurde insgesamt benötigt für die Arbeit nachdem der Splitt verlegt war und bevor man die Pflasterfugen eingekehrt hat?
Wie bereits geschrieben, ich würde es kürzen und die Firma darüber entsprechend informieren. Mehrkosten und Stundenlohnarbeiten sind im Vorfeld, wenn nicht vereinbart, anzumelden.
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Abrechnung nach Aufmaß 40,00 m
23,27
930,80
so steht es in der Rechnung.
Die fälche ist 14m lang 5,60 breit und es gibt zwei Zuwengugen von jeweils 4meter und 1Meter breit.
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Abrechnung nach Aufmaß 40,00 m
Abrechnung nach Aufmaß bedeutet das der Preis sich ändern kann.
Wenn aus dem Angebot 930,80€ dann 1.200€ wird ist das zwar blöde, aber nicht unmöglich. Ich hatte es so verstanden dass der Galabauer hier zusätzlich 1.200€ haben wollte.
30% Mehrkosten ist echt Mist. In diesem Fall würde ich mit ihm Reden und ihm als entgegenkommen 1.070€ (die Mitte) anbieten.
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No Also die Schneidekosten waren ja nicht im Angebot. Das mit dem Mehrkosten bei schneidearbeiten kam dann erst in der schlussrechnung.
so sah die schlussrechnung aus. Im Angebot war nichts mit Schneidekosten drin gestanden.
Pflastersteinsystem aus Beton nach DIN EN 1338 Qualität DIK mit Mini Fase
Farbe Vesuv nuanciert
Rastermaße:40/26,6 8 cm Im 1/3 Verband verlegen Bettung aus Splitt, Körnung
2/5, Dicke 3 bis 5 cm, Pflasterfugen einkehren
75,81
6.872,18 €
90,65 m2 Passschnitt an Pflaster mit Nassschneidetisch
Abrechnung nach Aufmaß
40,00 m
23,27
930,80 €
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Sorry, ich verstehe es glaube ich nicht.
Also das Angebot war 90,65m² zu 75,81€/m² und somit in Summe 6.872,18€?
Und was sind die 40m???
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Pflastersteine+Arbeiten 90,65 m2
75,81pro m2 = 6.872,18 €
Die 40Meter sind schneidearbeiten. Pro Meter 23,27 =930,80
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Ok, also nicht 1.200€ mehr, sondern 930,80€?
Wenn es nicht im Angebot stand oder man vorher über die zusätzlichen Kosten informiert wurde, würde ich es streichen oder als entgegenkommen versuchen mich mit der Firma auf niedrigere Kosten zu einigen.
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930,80 netto = 1107,65 brutto.
Sorry hatte grob überschlagen dann 1200€ geschrieben.
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hatte grob überschlagen
Alles gut. Es ist nur verwirrend wenn sich die Zahlen ändern.
Wie gesagt, reden oder kürzen. Er hat dir eine Leistung angeboten --> 90,65m² Pflaster + Split + Einkehren. Wenn dort nichts vom schneiden steht musst du davon ausgehen dass dieses Angebot komplett war. Es stand ja auch nicht vom Benzin für die Rüttelmaschine im Angebot und trotzdem rechnet er das nicht extra ab.
Er schuldet das fertige Werk, welches er Angeboten hat. Hat er eine Leistung dabei nicht berücksichtigt ist dies ein Kalkulationsfehler zu deinen Gunsten. Er hätte die Mehrkosten anmelden oder vom Vertrag zurücktreten müssen.
Hinzu kommt das es sich sicherlich um einen Vertrag nach BGB handelt und nicht nach VOB.
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Und nur mal so für dich zur Info:
Gem. § 631 Absatz 1 BGB schuldet der Unternehmer i.S.d. § 14 BGB das versprochene Werk, also einen Erfolg. Der Besteller hingegen schuldet die vereinbarte Vergütung, die nach § 641 BGB mit der Abnahme nach § 640 BGB bzw. der Vollendung nach § 646 BGB fällig wird.
Quelle: ➽ Werkvertrag im BGB - Definition mit Beispiel (juraforum.de)
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Hab soeben mit der Verbraucherzentrale telefoniert. Sie meinte er kann 20% von der Rechnung abweichen und ich hab kein Recht drauf…
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Ja Moment mal. 20 % in der Menge. (Wobei mir eher 10 bis 15 % geläufig wären)
Er kann aber keine neue bzw. zusätzliche Leistung definieren. Anders wäre es wenn er mehr m² gepflastert hätte.
Ich behaupte mal, er hat das Schneiden bei der Kalkulation vergessen in den m² Preis einzubeziehen. Somit handelt es sich um einen verdeckten bzw. internen Kalkulationsirrtum zu seinen Ungunsten.
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Vielen Dank !
Es waren 100qm zum Pflastern.
Nein mehr steht nicht dabei, mit Bezug auf die Pflasterung. Ich bin halt davon ausgegangen, weil er die Fläche kannte und es auch ungefähr wusste was es wohl kostet, da die Größe der Steine und die fläschenbreite/Länge bereits fest stand.