Versicherungsbetrag?
Ich habe eine Versicherung für meine Hörgeräte abgeschlossen. Sicher ist sicher.
Durch Zufall habe ich gesehen, dass der Betrag nicht abgebucht wurde von meinem Konto.
Daraufhin habe ich dort angerufen, wo ich ihn abgeschlossen habe. Der nette Herr bedankte sich fürs Bescheid geben und hat den " Fehler" angeblich behoben.
Hab vorsichtshalber auch diesen Monat nachgeschaut und der Betrag ist immer noch nicht abgehoben worden.
Was würde passieren wenn ich es nicht bemerken würde und irgendwas an den Geräten kaputt gehen würde?
Ganz ehrlich habe ich keine Lust und auch die Zeit nicht immer, dort anzurufen oder hin zu gehen um das zu klären.
Sind die Geräte trotzdem versichert wenn was damit passiert? Den Vertrag habe ich ja schließlich und ich kann ja nichts dafür, wenn die das nicht hinbekommen mit dem Abbuchen 🤔.
Kennt sich jemand aus?
Was würdet ihr machen?
4 Antworten
Wenn nicht abgebucht wird, muss der Versicherer eine Rechnung ausstellen.
Rufe noch einmal dort an.
Schreibe der Versicherung einen entsprechenden Brief.
Wichtig ist dass du eine Police hast. Nur der Antrag reicht nicht. Erst durch die Zusendung der Police durch die Versicherung kommt der Vertrag zustande. Wenn der Versicherer dann trotzdem nicht abbucht obwohl eine LS mit der richtigen Kontoverbindung vorliegt ist es in der Regel nicht das Problem des Versicherungsnehmers. Oft ist nämlich die sogenannte erweiterte Einlösungsklausel vereinbart. Aber das hängt von den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ab. Dort steht exakt drin ob, wann und unter welchen Voraussetzungen du Versicherungsschutz hast.
...weil besagte Einlösungsklausel nichts mit der Fragestellung zu tun hat!
Selbstverständlich. Sie besagt nämlich dass der Versicherungsschutz nicht erst mit tatsächlicher Zahlung beginnt sondern mit vereinbartem Beginn wenn der Versicherer die Möglichkeit hat abzubuchen.
...ich zitiere:
Es besteht somit ein vorläufiger Versicherungsschutz bis zur Einlösung der Prämie. Bei Anwendung dieser Regel verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt der Versicherungspolice zu zahlen. Als unmittelbare Zahlung gilt eine Frist innerhalb von 2 Wochen.
Was soll DAS mit der Frage zu tun haben?
Der FS macht sich Sorgen um seinen Versichetungsschutz weil der Beitrag noch nicht abgebucht wurde oder?
zum dritten und letzten mal...
....verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt der Versicherungspolice zu zahlen. Als unmittelbare Zahlung gilt eine Frist innerhalb von 2 Wochen.
Willst oder kannst du es nicht verstehen? Durch besagte Einlösungsklausel wird der VN zur Zahlung verpflichtet. Der Versicherer ist außen vor.
Bei SEPA Mandat steht es der Zahlung gleich wenn der Versicherer am Fälligkeitstag abbuchen kann und drr Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Sein Problem wenn er nicht abbucht. Wofür soll eine Lastschrift sinst gut srin.
Ich danke dir. Es ist wohl am besten wenn ich persönlich noch mal dahin gehe. Sicher ist sicher 👍
Wenn du die Versicherung kündigst melden die sich panisch.
Ja das denke ich mir auch 😆
Du solltest auch wissen, was darunter zu verstehen ist.
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