Versicherung trotz „eigenschuld“?

2 Antworten

Meldet den tatsächlichen Schaden mit einer wahrheitsgemäßen Schadenschilderung dem Krafthaftpflichtversicherer des e-Rollers.

Und dann heißt es abwarten. Die Roller sind nur für Einpersonenbetrieb zugelassen, nicht wahr?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Ihr habt gemeinsam eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dass du dabei verletzt werden kannst, hast du ja billigend in Kauf genommen. Die Behandlungskosten übernimmt deine Krankenkasse. Die könnte allerdings versuchen, von diesem Freund Regress zu fordern.

Zahnersatz natürlich mit der entsprechenden Selbstbeteiligung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen