Verse Schillers

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Oder Kurz: Schiller führt Kant (Kants Ethik der reinen Pflicht) ad absurdum, indem er auf den beziehungszerstörenden Aspekt hinweist – zum guten Leben gehört auch, glücklich sein zu können und zu dürfen. Tugenden, die dem entgegen stehen, z.B., indem sie dauerhaft zu Handlungen anleiten, die man verabscheut, sind keine und tragen die Bezeichnung zu Unrecht.

...nur als kleine Ergänzung zu Albrechts detaillierter Analyse und Interpretation.

Die von Friedrich Schiller verfaßten Distichen (in Distichon ist ein Verspaar/Zweizeiler, das aus einem aus einem Hexameter und einem Pentameter besteht) stehen in den 1797 erschienenen Xenien in der Gruppe »Die Philosophen«.

„Gewissensskrupel:
Gerne dien' ich den Freunden,/ doch thu' ich es leider mit Neigung,/
Und so wurmt es mir oft,/ daß ich nicht tugendhaft bin.

Decisum [Entscheidung]:
Da ist kein andrer Rat,/ du mußt suchen, sie zu verachten,/
Und mit Abscheu alsdann thun, was die Pflicht dir gebeut."

Der erste Teil spricht eine Schwierigkeit/ein unangenehmes Problem an, der zweite Teil ist ein vorgeschlagener Rat als Ausweg aus der Schwierigkeit/als Lösung des Problems.

Den Freunden zu dienen meint, ihnen (freiwillig) einen Dienst zu erweisen. Dieser kann darin bestehen, Freunden zu helfen/behilflich zu sein/sie zu unterstützen/ihr Wohlergehen und Wohlbefinden zu fördern/zu ihrem Glück beizutragen. Jemand tut den Freunden gerne etwas Gutes. Etwas gern(e) zu tun, bedeutet, etwas mit Freude zu tun/dieses Tun zu mögen/an dem Tun Gefallen zu haben/das Tun als angenehm zu empfinden.

Darin, den Freunden gerne einen Dienst zu erwiesen, steckt schon, daß dies mit Neigung verbunden ist. Dies wird dann auch noch ausdrücklich festgestellt. Der Zusatz „leider“ zum Tun mit Neigung drückt ein Bedauern aus. Dies könnte an sich überraschen, denn was könnte daran schlecht sein, zu Freundesdiensten geneigt zu sein? Die erläuternde Fortsetzung macht klar, daß das Bedauern darin besteht, eben wegen dieser Neigung nicht tugendhaft zu sein. Tugendhaft zu sein, ist die Eigenschaft, Tugend zu haben. Tugend ist eine gute Charaktereigenschaft, eine Vortrefflichkeit (oft in moralischem Sinn, so auch in dem vorliegenden Gedicht). Der Ausdruck »es wurmt mir« bedeutetet: es ärgert mich/es verdrießt mich/es verstimmt mich/es bereitet mir Mißmut. Der Betreffende möchte tugendhaft sein und es ist daher nachvollziehbar, daß es ihm Verdruß bereitet, wegen Hilfe für Freunde, die mit Neigung geschieht, nicht tugendhaft zu sein.

Der vorgeschlagene Rat bezieht sich darauf, wie angesichts der bestehenden Schwierigkeit erreicht werden kann, tugendhaft zu sein. Er wird als einzig möglicher Ausweg („Da ist kein anderer Rat“) dargeboten. Das Verb „suchen“ bedeutet hier „versuchen“, „bemüht sein“, „bestrebt sein“.

Die versuchte Verachtung der Freunde zielt darauf, die Tugendhaftigkeit verhindernde Neigung zu beseitigen. Dann wird die von der Pflicht gebotene Handlung („tun, wie die Pflicht dir gebeut“) mit Abscheu, einer starken Abneigung, ausgeführt. Da nun die Pflicht aus Pflicht getan wird, nicht aus Neigung, soll nach dem Vorschlag erreicht sein, tugendhaft zu sein.

Dieses Ergebnis wirkt seltsam, da es zu Intuitionen in Gegensatz steht. Es fällt schwer, Verachtung der Freunde und mit Abscheu ausgeführte Wohltaten als höchst vortrefflich zu verstehen.

Schiller eigener Standpunkt ist nicht, dies für richtig zu halten. Er spießt eine bestimmte Entgegenstellung von Pflicht und Neigung auf und führt vor, wie dadurch Schwierigkeiten entstehen und ein Lösungsvorschlag, der - für sich genommen folgerichtig – auf ein Verschwinden der Neigung setzt, alles anderen als großartigen Neigungen eine starke Rolle gibt und der Idee der Freundschaft widerspricht.

Die Verse beziehen sich auf den Gegensatz von Pflicht und Neigung beidem Philosophen Immanuel Kant. Schiller meint wohl kaum, mit solcher Zuspitzung sei Kant genau richtig gedeutet. Er stimmt mit Kant in einigem Ausmaß überein und bejaht grundsätzlich auch den Gedanken der Pflicht. Schiller meint aber, Kant habe in der Darstellung der Idee der Pflicht überzogen, sei mit einem sehr harten Rigorismus ein Stück über das Ziel herausgeschossen.

Schiller stört die Härte, mit der nach Kants Darstellung der Lehre von der Pflicht Unterwerfung und Selbstzwang gelten soll. Eine Unterdrückung aller Neigungen paßt nicht zu seiner Vorstellung einer »schönen Seele«. Schiller selbst bevorzugt eine Harmonie von Sinnlichkeit und Sittlichkeit, von Gefühl/Empfindung und Vernunft/Verstand. Ausdruck einer schönen Gesinnung ist Anmut/Grazie.


Albrecht  08.04.2014, 09:07

Friedrich Schiller, Ueber Anmuth und Würde (1793):

„So gewiß ich nehmlich überzeugt bin – und eben darum, weil ich es bin – daß der Antheil der Neigung an einer freyen Handlung für die reine Pflichtmäßigkeit dieser Handlung nichts beweißt, so glaube ich eben daraus folgern zu können, daß die sittliche Vollkommenheit des Menschen gerade nur aus diesem Antheil seiner Neigung an seinem moralischen Handeln erhellen kann. Der Mensch nehmlich ist nicht dazu bestimmt, einzelne sittliche Handlungen zu verrichten, sondern ein sittliches Wesen zu seyn. Nicht Tugenden sondern die Tugend ist seine Vorschrift, und Tugend ist nichts anders „als eine Neigung zu der Pflicht.“ Wie sehr also auch Handlungen aus Neigung und Handlungen aus Pflicht in objektivem Sinne einander entgegen stehen, so ist dieß doch in subjektivem Sinn nicht also, und der Mensch darf nicht nur, sondern soll Lust und Pflicht in Verbindung bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen. Nicht um sie wie eine Last wegzuwerfen, oder wie eine grobe Hülle von sich abzustreifen, nein, um sie aufs innigste mit seinem höhern Selbst zu vereinbaren, ist seiner reinen Geisternatur eine sinnliche beygesellt. Dadurch schon, daß sie ihn zum vernünftig sinnlichen Wesen, d. i. zum Menschen machte, kündigte ihm die Natur die Verpflichtung an, nicht zu trennen, was sie verbunden hat, auch in den reinsten Aeusserungen seines göttlichen Theiles den sinnlichen nicht hinter sich zu laßen, und den Triumph des einen nicht auf Unterdrückung des andern zu gründen. Erst alsdann, wenn sie aus seiner gesammten Menschheit als die vereinigte Wirkung beider Principien, hervorquillt, wenn sie ihm zur Natur geworden ist, ist seine sittliche Denkart geborgen, denn so lange der sittliche Geist noch Gewalt anwendet, so muß der Naturtrieb ihm noch Macht entgegen zu setzen haben. Der bloß niedergeworfene Feind kann wieder aufstehen, aber der versöhnte ist wahrhaft überwunden.

In der Kantischen Moralphilosophie ist die Idee der Pflicht mit einer Härte vorgetragen, die alle Grazien davon zurück schreckt, und einen schwachen Verstand leicht versuchen könnte, auf dem Wege einer finstern und mönchischen Ascetik die moralische Vollkommenheit zu suchen. Wie sehr sich auch der große Weltweise gegen diese Mißdeutung zu verwahren suchte, die seinem heitern und freyen Geist unter allen gerade die empörendste seyn muß, so hat er, deucht mir, doch selbst durch die strenge und grelle Entgegensetzung beider auf den Willen des Menschen wirkenden Prinzipien, einen starken (obgleich bey seiner Absicht vielleicht kaum zu vermeidenden) Anlaß dazu gegeben. Ueber die Sache selbst kann, nach den von ihm geführten Beweisen, unter denkenden Köpfen, die überzeugt seyn wollen, kein Streit mehr seyn, und ich wüßte kaum, wie man nicht lieber sein ganzes Menschseyn aufgeben, als über diese Angelegenheit ein anderes Resultat vor der Vernunft erhalten wollte. Aber so rein er bey Untersuchung der Wahrheit zu Werke gieng, und so sehr sich hier alles aus bloß objektiven Gründen erklärt, so scheint ihn doch in Darstellung der gefundenen Wahrheit eine mehr subjektive Maxime geleitet zu haben, die, wie ich glaube, aus den Zeitumständen nicht schwer zu erklären ist.“

„Eine schöne Seele nennt man es, wenn sich das sittliche Gefühl aller Empfindungen des Menschen endlich bis zu dem Grad versichert hat, daß es dem Affekt die Leitung des Willens ohne Scheu überlassen darf, und nie Gefahr läuft, mit den Entscheidungen desselben im Widerspruch zu stehen.“

„In einer schönen Seele ist es also, wo Sinnlichkeit und Vernunft, Pflicht und Neigung harmoniren, und Grazie ist ihr Ausdruck in der Erscheinung.“

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Albrecht  08.04.2014, 09:09

Die Gegensätzlichkeit von Pflicht und Neigung bei Kant wird allerdings zu weit gedeutet, wenn als sie als einander ausschließende Gegenteile (kontradiktorischer Gegensatz) verstanden werden. Der Rat in dem Gedicht gründet auf einer fehldeutenden Annahme: Eine pflichtwidrige Verachtung und Abscheu vor den Freunden wird als Ausweg vorgeschlagen (die Pflicht bekommt pflichtwidrige Neigungen, die sie überwinden kann), um tugendhaft zu sein.

Kant beurteilt Pflicht als autonom (selbstbestimmt), Neigung als heteronom (von etwas anderem bestimmt). Kant lehnt es ab, Moralität aus einem Streben nach Glückseligkeit abzuleiten, weil er darin keine objektive und allgemeine Verbindlichkeit für gegeben hält. Ein Streben nach Glück verurteilt er aber grundsätzlich keineswegs. Kant fordert auch nicht, die Neigungen sollten immer und völlig unterdrückt oder gar ausgerottet werden. Er meint nur, daß Neigungen im Konfliktfall mit der Pflicht zurücktreten sollen/ abgewehrt werden sollen. Nach Kants Moralphilosophie ist nur das Handeln aus Pflicht wahrhaft/echt/eigentlich moralisch wertvoll. Damit ist nicht ausgeschlossen, daß Handeln aus Pflicht von Neigungen begleitet ist, auch wenn es einige scharfe Äußerungen gegenüber den Neigungen gibt. Ein tugendhafter Mensch kann nach Kant bei seinen Handlungen aus Pflicht Freude empfinden und nach Glück streben. Was Kant verlangt, bezieht sich auf den Bestimmungsgrund des Wollens. Dies soll bei einer moralischen Handlung die Pflicht sein, die Achtung vor dem moralischen Gesetze, das der Vernunft entstammt und mittels der Vernunft eingesehen wird.

Tugend ist bei Kant das oberste, aber nicht das vollendete, höchste Gut. Das höchste Gut besteht in der Übereinstimmung von Glückseligkeit und Glückwürdigkeit, bei der die Tugendhaften entsprechend ihrer Tugend belohnt werden. Glückswürdigkeit bedeutet, Glückseligkeit verdient zu haben. Jemand ist aufgrund seines guten Handelns würdig, Glück zu genießen. Die sittlichen Bestimmungsgründe sind von der Natur unabhängig.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1786). Erster Abschnitt. Übergang von der gemeinen Sittlichen Vernunfterkenntniß zur philosophischen. AA IV, 400 - 401/BA 14:
Pflicht ist die Nothwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz. Zum Objecte als Wirkung meiner vorhabenden Handlung kann ich zwar Neigung haben, aber niemals Achtung, eben darum, weil sie bloß eine Wirkung und nicht Thätigkeit eines Willens ist. Eben so kann ich für Neigung überhaupt, sie mag nun meine oder eines andern seine sein, nicht Achtung haben, ich kann sie höchstens im ersten Falle billigen, im zweiten bisweilen selbst lieben, d. i. sie als meinem eigenen Vortheile günstig ansehen. Nur das, was bloß als Grund, niemals aber als Wirkung mit meinem Willen verknüpft ist, was nicht meiner Neigung dient, sondern sie überwiegt, wenigstens diese von deren Überschlage bei der Wahl ganz ausschließt, mithin das bloße Gesetz für sich kann ein Gegenstand der Achtung und hiemit ein Gebot sein. Nun soll eine Handlung aus Pflicht den Einfluß der Neigung und mit ihr jeden Gegenstand des Willens ganz absondern, also bleibt nichts für den Willen übrig, was ihn bestimmen könne, als objectiv das Gesetz und subjectiv reine Achtung für dieses praktische Gesetz, mithin die Maxime, einem solchen Gesetze selbst mit Abbruch aller meiner Neigungen Folge zu leisten.“

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Albrecht  08.04.2014, 09:10

Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft (1788). Erster Theil. Elementarlehre der reinen praktischen Vernunft. Zweites Buch. Dialektik der reinen praktischen Vernunft. Zweites Hauptstück. Von der Dialektik der reinen Vernunft in Bestimmung des Begriffs vom höchsten Gut. II. Kritische Aufhebung der Antinomie der praktischen Vernunft. AA V, 117 - 118/A 212 – 213:
„Freiheit und das Bewußtsein derselben als eines Vermögens, mit überwiegender Gesinnung das moralische Gesetz zu befolgen, ist Unabhängigkeit von Neigungen, wenigstens als bestimmenden (wenn gleich nicht als afficirenden) Bewegursachen unseres Begehrens, und, so fern als ich mir derselben in der Befolgung meiner moralischen Maximen bewußt bin, der einzige Quell einer nothwendig damit verbundenen, auf keinem besonderen Gefühle beruhenden, unveränderlichen Zufriedenheit, und diese kann intellectuell heißen. Die ästhetische (die uneigentlich so genannt wird), welche auf der Befriedigung der Neigungen, so fein sie auch immer ausgeklügelt werden mögen, beruht, kann niemals dem, was man sich darüber denkt, adäquat sein. Denn die Neigungen wechseln, wachsen mit der Begünstigung, die man ihnen widerfahren läßt, und lassen immer ein noch größeres Leeres übrig, als man auszufüllen gedacht hat. Daher sind sie einem vernünftigen Wesen jederzeit lästig, und wenn es sie gleich nicht abzulegen vermag, so nöthigen sie ihm doch den Wunsch ab, ihrer entledigt zu sein. Selbst eine Neigung zum Pflichtmäßigen (z. B. zur Wohlthätigkeit) kann zwar die Wirksamkeit der moralischen Maximen sehr erleichtern, aber keine hervorbringen. Denn alles muß in dieser auf der Vorstellung des Gesetzes als Bestimmungsgrunde angelegt sein, wenn die Handlung nicht blos Legalität, sondern auch Moralität enthalten soll. Neigung ist blind und knechtisch, sie mag nun gutartig sein oder nicht, und die Vernunft, wo es auf Sittlichkeit ankommt, muß nicht blos den Vormund derselben vorstellen, sondern, ohne auf sie Rücksicht zu nehmen, als reine praktische Vernunft ihr eigenes Interesse ganz allein besorgen.“

Immanuel Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1793). Erstes Stück. Von der Einwohnung des bösen Princips neben dem guten: oder über das radicale Böse in der menschlichen Natur. AA VI, 23 Anmerkung:
„Herr Prof. Schiller mißbilligt in seiner mit Meisterhand verfaßten Abhandlung (Thalia 1793, 3tes Stück) über Anmuth und Würde in der Moral diese Vorstellungsart der Verbindlichkeit, als ob sie eine kartäuserartige Gemüthsstimmung bei sich führe; allein ich kann, da wir in den wichtigsten Principien einig sind, auch in diesem keine Uneinigkeit statuiren, wenn wir uns nur unter einander verständlich machen können. - Ich gestehe gern: daß ich dem Pflichtbegriffe gerade um seiner Würde willen keine Anmuth beigesellen kann. Denn er enthält unbedingte Nöthigung, womit Anmuth in geradem Widerspruch steht. Die Majestät des Gesetzes (gleich dem auf Sinai) flößt Ehrfurcht ein (nicht Scheu, welche zurückstößt, auch nicht Reiz, der zur Vertraulichkeit einladet), welche Achtung des Untergebenen gegen seinen Gebieter, in diesem Fall aber, da dieser in uns selbst liegt, ein Gefühl des Erhabenen unserer eigenen Bestimmung erweckt, was uns mehr hinreißt als alles Schöne. – Aber die Tugend, d. i. die fest gegründete Gesinnung seine Pflicht genau zu erfüllen, ist in ihren Folgen auch wohlthätig, mehr wie alles, was Natur oder Kunst in der Welt leisten mag; und das herrliche Bild der Menschheit, in dieser ihrer Gestalt aufgestellt, verstattet gar wohl die Begleitung der Grazien, die aber, wenn noch von Pflicht allein die Rede ist, sich in ehrerbietiger Entfernung halten. Wird aber auf die anmuthigen Folgen gesehen, welche die Tugend, wenn sie überall Eingang fände, in der Welt verbreiten würde, so zieht alsdann die moralisch-gerichtete Vernunft die Sinnlichkeit (durch die Einbildungskraft) mit ins Spiel. […].Frägt man nun: welcherlei ist die ästhetische Beschaffenheit, gleichsam das Temperament der Tugend, muthig, mithin fröhlich, oder ängstlich-gebeugt und niedergeschlagen? so ist kaum eine Antwort nöthig. Die letztere sklavische Gemüthsstimmung kann nie ohne einen verborgenen Haß des Gesetzes statt finden, und das fröhliche Herz in Befolgung seiner Pflicht (nicht die Behaglichkeit in Anerkennung desselben) ist ein Zeichen der Ächtheit tugendhafter Gesinnung, selbst in der Frömmigkeit, die nicht in der Selbstpeinigung des reuigen Sünders (welche sehr zweideutig ist und gemeiniglich nur innerer Vorwurf ist, wider die Klugheitsregel verstoßen zu haben), sondern im festen Vorsatz es künftig besser zu machen besteht, der, durch den guten Fortgang angefeuert, eine fröhliche Gemüthsstimmung bewirken muß, ohne welche man nie gewiß ist, das Gute auch lieb gewonnen, d. i. es in seine Maxime aufgenommen zu haben.“

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Albrecht  08.04.2014, 09:11

Immanuel Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1793). Zweites Stück. Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen um die Herrschaft über den Menschen. AA VI, 58:
„Natürliche Neigungen sind, an sich selbst betrachtet, gut, d.i. unverwerflich, und es ist nicht allein vergeblich, sondern es wäre auch schädlich und tadelhaft, sie ausrotten zu wollen; man muß sie vielmehr nur bezähmen, damit sie sich untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur Zusammenstimmung in einem Ganzen, Glückseligkeit genannt, gebracht werden können. Die Vernunft aber, die dieses ausrichtet, heißt Klugheit. Nur das Moralisch-Gesetzwidrige ist an sich selbst böse, schlechterdings verwerflich, und muß ausgerottet werden; die Vernunft aber, die das lehret, noch mehr aber, wenn sie es auch ins Werk richtet, verdient allein den Namen der Weisheit, in Vergleichung mit welcher das Laster zwar auch Torheit genannt werden kann, aber nur alsdenn, wenn die Vernunft gnugsam Stärke in sich fühlt, um es (und alle Anreize dazu) zu verachten, und nicht bloß als ein zu fürchtendes Wesen zu hassen, und sich dagegen zu bewaffnen.“

Höchste Wertschätzung/Anerkennung als moralisch wertvoll verdient nach Kant nur eine Handlung aus Pflicht. Wenn eine Neigung zur pflichtgemäßen Handlung führte, ist dies nicht wahrhaft moralisch wertvoll, kann aber Billigung/Lob/Ermunterung bekommen.

Eine moralisch gute Handlung entspricht nach Kant sowohl der Anforderung, aus Pflicht zu geschehen, als auch der, pflichtgemäß zu sein.

Otfried Höffe, Immanuel Kant. Originalausgabe. 7., überarbeitete Auflage. München : Beck, 2007 (Beck'sche Reihe : Denker ; 506), S. 183:
„Nun gibt es drei Möglichkeiten, die sittliche Pflicht zu erfüllen. Erstens kann man die Pflicht befolgen und doch letztlich vom Selbstinteresse bestimmt sein; das trifft für den Geschäftsmann zu, der aus Angst, seine Kunden zu verlieren, auch unerfahrene Käufer ehrlich bedient. Zweitens kann man pflichtgemäß und Kunden zugleich mit einer inneren Neigung zur Pflicht handeln, beispielsweise einem Notleidenden aus Sympathie helfen. Schließlich kann man die Pflicht rein »aus Pflicht« anerkennen.

Der gute Wille liegt nicht schon dort vor, wo man die Pflicht aufgrund irgendwelcher Bestimmungsgründe tut; die Sittlichkeit einer Person besteht nicht in bloßer Pflichtgemäßheit, die Kant Legalität nennt. Denn die bloße Pflichtgemäßheit (sittliche Richtigkeit) einer Handlung hängt von den Bestimmungsgründen ab, aus denen man die Pflicht befolgt, ist also bedingt, nicht unbedingt gut. Das (metaethische) Kriterium der Sittlichkeit, das uneingeschränkte Gutsein, wird erst dort erfüllt, wo das sittlich Richtige aus keinem anderen Grund ausgeführt wird, als weil es sittlich richtig ist. Dort also, wo die Pflicht selbst gewollt ist und als solche erfüllt wird. Nur in diesen Fällen spricht Kant von Moralität.“

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Albrecht  08.04.2014, 09:12

Dieter Schönecker/Allen W. Wood, Immanuel Kant, „Grundlegung Metaphysik der Sitten“ : ein einführender Kommentar. 3., durchgesehene und bibliographisch aktualisierte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürch : Schöningh, 2007 (UTB ; 2276 : Philosophie), S. 63 - 82

S.63: „Die Frage […], die Kant beantworten will, lautet: Was sind Handlungen „aus Pflicht“ […]? Kants Antwort fällt knapp aus, und sie hat zu einer Vielzahl von Mißverständnissen und sachlichen Problemen geführt. Dabei ist seine Kernthese wirklich einfach und überzeugend: Unsere größte moralische Hochschätzung erhält diejenige Handlung, die rein aus Pflicht geschieht, d. h. bloß aus Achtung vor dem moralischen Gesetz, ganz unabhängig von subjektiven Neigungen und Interessen. Damit ist nicht gesagt, daß nur solche Handlungen einen moralischen Wert haben; und damit ist erst recht nicht gesagt, daß man gegen Neigungen handeln muß, damit Handlungen einen moralischen Wert haben. Besonders Kants Beispiele haben dieses Mißverständnis hervorgerufen. Dabei zeigen gerade sie, recht verstanden, worauf Kant hinauswill.“

S. 72: „Würde Kant sagen wollen, daß nur dort, wo aus Pflicht gehandelt wird, auch ein guter Wille ist, dann würde er sagen, daß wir nur dann einen guten Willen haben können, wenn es keine nichtmoralischen Antriebe gibt, unsere Pflicht zu tun; vielleicht würde er dann sogar sagen, daß nur der aus Pflicht handelt, der entgegengesetzte Neigungen überwinden muß. So gesehen müßte, wer danach strebt, aus Pflicht zu handeln, danach streben, keine nichtmoralischen Antriebe zu haben oder sogar, pflichtwidrige Neigungen zu haben oder zu entwickeln (nur um sie dann überwinden zu können);“

S. 72 – 73: „Aber es bedarf kaum der Erwähnung, daß Kant natürlich nicht behauptet hat, wir müßten unsere Freunde hassen oder irgendwelchen anderen pflichtwidrigen Neigungen fördern, nur um uns so Gelegenheit zu geben, solchen Neigungen zu widerstehen (das wäre so, als ob müßte man einen geliebten Menschen absichtlich in Gefahr stürzen, um auf diese Weise Gelegenheit zu haben, seine Pflichttreue zu erweisen, daß man diesen geliebtem Menschen rettet). Ganz im Gegenteil, Kant sagt an anderer Stelle ausdrücklich, daß wir die Pflicht haben, Liebe, Mitgefühl und andere Gefühle zu kultivieren, da sie es uns erleichtern und sogar erst ermöglichen, unsere Pflichten zu tun […].“

S. 73: „Kant fragt, was es eigentlich ist, was wir moralisch am höchsten wertschätzen und dem wir unsere größte Hochachtung entgegenbringen. Die Antwort lautet: Es ist das Wollen des moralisch Guten um des moralisch Guten selbst willen und aus keinem anderen Grund. Zu einer Handlung aus Pflicht gehört also erstens, daß die angestrebte Handlung objektiv pflichtgemäß ist; zweitens gehört dazu, daß sie um ihrer selbst willen angestrebt wird (also deshalb, weil sie pflichtgemäß ist); und drittens gehört dazu (das ergibt sich aus der Bedeutung der zweiten Bedingung), daß kein weiteres Motiv für die pflichtgemäße Handlung vorliegt.

S. 76 – 77: „Die Behauptung, daß es mit der Achtung vor dem moralischen Gesetz so etwa wie ein genuin-moralische Motivation gibt […], ist allein schon deshalb plausibel, weil wir sonst nicht erklären können, warum der in den Beispielen beschriebene Unterschied zwischen Handlungen aus Pflicht und Handlungen aus Neigung so fest in der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis verankert ist.“

S. 77: „Der letzte Punkt erklärt auch, warum wir Kant nicht unterstellen sollten, moralisch wertvoll seien nur Handlungen aus Pflicht. Ohne Frage sagt Kant wiederholt, nur die Handlung aus Pflicht sei moralisch wertvoll. Aber er schreibt genauer, daß nur eine Handlung aus Pflicht „wahren, sittlichen Wert“[…], „echten moralischen Wert“ […] oder „eigentlichen moralischen Wert“ […] habe. Das heißt: Den höchsten moralischen Wert besitzen tatsächlich und ausschließlich Handlungen, denen alleine und nur das moralische Motiv der Achtung vorliegt. Das heißt aber auch: Pflichtmäßige Handlungen und besonders solche, denen eine unmittelbare Neigung zugrundeliegt, fallen nicht aus dem Kontext moralischer Beurteilung und Reaktion heraus. Aber warum ist es überhaupt so, daß wir Handlungen, die rein aus Pflicht geschehen, so viel Hochachtung entgegenbringen? Die Antwort lautet zunächst ganz einfach und nicht weiter analysierbar: Weil sie uneingeschränkt wertvoll sind. Unsere Wertschätzung ist Reflex der Tatsache, daß solche Handlungen an sich moralisch wertvoll sind, und daß alle anderen Kandidaten (Naturgaben, Glücksgaben, unmittelbare Neigungen zu pflichtmäßigen Handlungen, pflichtmäßige Handlungen) sich als weniger oder gar nicht wertvoll erwiesen haben. Außerdem betont Kant mehrmals, daß allein eine moralische Motivation eine gewisse moralische Stabilität (Zuverlässigkeit, Regelmäßigkeit) garantiert. Nichtmoralische Motive führen manchmal, aber nicht immer zu pflichtgemäßen Handlungen.“

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nemoUnfound  08.04.2014, 10:43
@Albrecht

Danke für die Lektüre. Hat bei mir jedenfalls einiges geklärt :)

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