Versandkosten vom Warenwert abziehen (Rückerstattung)?
Hallo zusammen,
ich habe mir vor einiger Zeit etwas auf einer britischen Vintage Seite bestellt und einen Gutschein für kostenfreien Versand eingelöst. Ich habe das Paket zurückschicken lassen (Annahme verweigert) und heute eine Rückzahlung erhalten, die jedoch nicht dem Warenwert entspricht. Es fehlt genau der Betrag der Versandkosten, die ich allerdings nicht bezahlt habe.
Auf der Website steht: *RETURNED ITEMS THAT HAVE BEEN SUBJECT TO FREE SHIPPING WILL HAVE OUR ORIGINAL DELIVERY COST DEDUCTED FROM THE AMOUNT REFUNDED.
Dass mir die Versandkosten nicht rückerstattet werden (unabhängig ob ich sie gezahlt habe oder nicht), dafür habe ich Verständnis. Aber mir wurden die Versandkosten vom Warenwert (!) abgezogen, und ich bin mir nicht sicher, ob das seine Richtigkeit hat. Theoretisch hätte ich dann beinahe zwei Artikel meiner Bestellung zum vollen Preis bezahlt, obwohl ich sie zurückgeschickt habe.
Da es sich um einen fehlenden Betrag von knapp 16€ handelt, ärgert mich das natürlich.
Lohnt es sich, die Geschütze auszufahren und für meine 16€ zu kämpfen?:D oder ist das tatsächlich rechtlich erlaubt?
Danke im Voraus
Melina
1 Antwort
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Bei Amazon wird das auch so gemacht. Bestelle ich etwas, für das ich die Rücksendung selbst bezahlen muss, wird mir über den Rücksendeprozess zwar die Auswahl über den Paketdienst überlassen und ein Versandlabel generiert. Von der Gutschrift der Rechnung, wird jedoch der Betrag der Versandkosten abgezogen.
Wenn du etwas bestellst, überweist du die Versandkosten ja auch nicht gesondert, sondern mit dem Gesamtrechnungsbetrag
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hey, danke für deine Antwort! Für die Rücksendekosten musste ich gar nicht erst aufkommen, es geht sich wirklich um die ursprünglichen Versandkosten, die ich nicht zahlen musste, die mir allerdings im Nachhinein vom reinen Warenwert abgezogen wurden. Ich hoffe du verstehst was ich meine :)