Vermögensverhätnisse dem jobcenter mitteilen?
Ich wurde 2023 geschieden bis dahin hab ich immer unterhslt gezahlt. Nach der Scheidung hab ich die Zahlung eingestellt. Meine ex Frau hat Bürgergeld beantragt. 2022 wurde ein Kind geboren, ich bin nicht der Vater. Jetzt 2024 kommt das jobcenter und will auskunft über verdienst und Vermögen obwohl für mich keine auskunftpflicht besteht . Paragraph 1569,1580 bgb) warum soll ich auskunft erteilen ich bin kein leistungsbeantrager und zudem habe ich damit ja nichts mehr zutun.
2 Antworten
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Nach der Scheidung hab ich die Zahlung eingestellt.
Die Frage ist nicht, ob Du die Zahlung eingestellt hast sondern vielmehr ob Du Unterhaltspüfli9chtig bist.
§1580 besagt eher, dass Du zur Auskunft verpflichtet bist
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1580 Auskunftspflicht
Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.
Das Kind ist ehelich, solange die Vaterschaft nicht angefochten und geklärt ist.
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Eben, die Anfrage liegt dennoch auf dem Tisch. Auskunft würde ich nicht geben, aber nach einer Berechtigung fragen.
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Ok werde mal sehen mit Widerspruch und wie die drauf kommen
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Alles schon geklärt ,ich bin nicht der Vater und das Gericht hat das bestätigt.
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Dann würde ich das JobCenter nach der Begründung fragen.
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Ich werde mir dann mal was überlegen hab noch 8 Tage Zeit
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Ich würde genau diese Frage schriftlich stellen. Mit der Scheidung ist der Anspruch auf trennungsunterhalt der Ehefrau erloschen, sie hat keinen Unterhaltsanspruch mehr. Teile dem JC mit, dass das Kind NICHT von dir ist und du demzufolge nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.
Achtung: Es ist noch während der Ehe geboren, daher ist es fiktiv dein Kind. Jetzt musst du eine Vaterschaftsanfechtungsklage führen um nachzuweisen, dass es ein Kuckuckskind ist. Dazu berät dich ein Anwalt. Das Familiengericht entscheidet dann per Beschluss. Ist das Gericht davon überzeugt, dass du nicht der genetische Vater bist, wird deiner Klage stattgegeben. DANN und nur dann kann das JC dich nicht mehr zur Unterhaltszahlung auffordern.
Ohne diese Klage bist du (leider) de jure zum Kindesunterhalt verpflichtet.
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Nicht Vaterschaft würde schon vor Gericht geklärt
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Dann mach davon Kopien, schicke sie an das Jobcenter und frage direkt, warum sie dich zu diesen Angaben auffordern. Lege auch das Scheidungsurteil bei incl. aller Seiten...so sieht das JC, dass du auch der Exfrau keinen unterhalt schuldest
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Wir sind d aber keine hegatten mehr das ist Geschichte