Vermögensverhätnisse dem jobcenter mitteilen?

2 Antworten

 Nach der Scheidung hab ich die Zahlung eingestellt.

Die Frage ist nicht, ob Du die Zahlung eingestellt hast sondern vielmehr ob Du Unterhaltspüfli9chtig bist.

§1580 besagt eher, dass Du zur Auskunft verpflichtet bist

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1580 Auskunftspflicht
Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.

Das Kind ist ehelich, solange die Vaterschaft nicht angefochten und geklärt ist.


ThomasS23113 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 19:11

Wir sind d aber keine hegatten mehr das ist Geschichte

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GutenTag2003  30.07.2024, 19:15
@ThomasS23113

Eben, die Anfrage liegt dennoch auf dem Tisch. Auskunft würde ich nicht geben, aber nach einer Berechtigung fragen.

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ThomasS23113 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 19:06

Alles schon geklärt ,ich bin nicht der Vater und das Gericht hat das bestätigt.

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Ich würde genau diese Frage schriftlich stellen. Mit der Scheidung ist der Anspruch auf trennungsunterhalt der Ehefrau erloschen, sie hat keinen Unterhaltsanspruch mehr. Teile dem JC mit, dass das Kind NICHT von dir ist und du demzufolge nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

Achtung: Es ist noch während der Ehe geboren, daher ist es fiktiv dein Kind. Jetzt musst du eine Vaterschaftsanfechtungsklage führen um nachzuweisen, dass es ein Kuckuckskind ist. Dazu berät dich ein Anwalt. Das Familiengericht entscheidet dann per Beschluss. Ist das Gericht davon überzeugt, dass du nicht der genetische Vater bist, wird deiner Klage stattgegeben. DANN und nur dann kann das JC dich nicht mehr zur Unterhaltszahlung auffordern.

Ohne diese Klage bist du (leider) de jure zum Kindesunterhalt verpflichtet.


ThomasS23113 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 19:07

Nicht Vaterschaft würde schon vor Gericht geklärt

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Dea2019  31.07.2024, 05:24
@ThomasS23113

Dann mach davon Kopien, schicke sie an das Jobcenter und frage direkt, warum sie dich zu diesen Angaben auffordern. Lege auch das Scheidungsurteil bei incl. aller Seiten...so sieht das JC, dass du auch der Exfrau keinen unterhalt schuldest

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Onaxer  30.07.2024, 18:45

Hilfreich.

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