Vermögen legal minimieren wegen Barfög?

3 Antworten

Du solltest dein Vermögen in Dinge investieren, die dann nicht mehr Teil des Vermögens nach BAföG sind. Also Haushaltsgegenstände (Möbel, Elektrogeräte usw.) oder eben Urlaub machen oder versaufen oder sonstwie auf "normale" (also nicht völlig fragwürdige) Art und Weise ausgeben.

Solange du dabei in einem üblichen Rahmen bleibst, also nicht gerade tausende Euro auf einmal (erst recht nicht in bar) für etwas ausgibst, dass ganz klar nicht so viel wert ist (oder verschenkst), ist das alles kein Problem. Das wäre rechtsmissbräuchlich und damit würde dir das Vermögen wieder angerechnet. Du musst aber auch keine Belege aufbewahren oder sonst was.

In 10 Monaten sollte man dann wohl ein paar tausend Euro ausgeben können.

Du kannst deinen Eltern auch eine (angemessene) Miete zahlen, denn du erhälst ja eine Gegenleistung, ist also nicht rechtsmissbräuchlich.

Hallo,

du kannst dein Vermögen für alles studienrelevante (angemessen!!) ausgeben, z.B. Studienbeiträge, Kaution, Miete für die Unterkunft vor Ort, Bücher, Laptop (natürlich auch hier angemessen!). Quittungen und Rechnungen musst du aufbewahren, weil sie dich fragen werden, wo dein Vermögen hin ist und du es nachweisen musst.

  1. Wie kann ich mein Vermögen legal minimieren, sodass ich unter die 7500€ grenze komme?

=> siehe oben

2 Was kann ich mir kaufen was "Mehr" kostet? (Urlaub, Fernseher,..?)

=> Urlaub nein, Fernseher wäre eine Grauzone meiner Meinung nach und kommt auch auf den Preis an. Nach §27 Bafög ist Vermögen definiert und ein Fernseher ist beweglich und wird zum Vermögen dazu gezählt. Nicht angerechnet werden Haushaltsgegenstände. Ein Fernseher für 300€ kann dazu zählen, ein Fernseher für 2000€ dann wieder nicht.

3.Könnte ich auch daheim "Miete" Zahlen an meine Eltern und die Sparen es mir weg?

Nein. Natürlich nicht. Sollte ja klar sein, dass Vermögen scheinheilig zu "geben" Betrug ist und natürlich nicht legal.

P.S. Es heißt BAföG und nicht "Barfög".


HansImGlueck178  22.10.2019, 16:00

"Quittungen und Rechnungen musst du aufbewahren, weil sie dich fragen werden, wo dein Vermögen hin ist und du es nachweisen musst."

Nein, das muss man natürlich nicht.

"Urlaub nein"

Wieso nicht?

"Fernseher wäre eine Grauzone meiner Meinung nach"

Solange man den Fernseher im Wohnzimmer stehen hat (also benutzt), ist er definitiv ein Haushaltsgestand. Der Preis ist dabei, bei einem normalen Endkundengerät, egal.

"Nein. Natürlich nicht. Sollte ja klar sein, dass Vermögen scheinheilig zu "geben" Betrug ist und natürlich nicht legal."

Natürlich kann man eine angemessene "Miete" zahlen und die Eltern können damit machen was sie wollen. Man kann auch das ganze Vermögen verschenken, daran ist nichts illegales, nur muss man das dann im Zweifel angeben, wie alle Schenkungen der letzten 10 Jahre und es wird angerechnet wie eigenes Vermögen.

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Fortuna1234  22.10.2019, 16:07
@HansImGlueck178

Ich weiß jetzt nicht, woher deine seltsamen Antworten kommen.. Das wirkt alles sehr chaotisch und ohne Sinn. Ich geb mir nicht die Mühe diese ganzen falschen Kommentare zu korrigieren. Es geht dem Fragesteller darum, wie man das Vermögen mindern kann. Miete an die Eltern zu geben und dann als Schenkung anzugeben (damit bleibt es das eigene Vermögen) bringt doch hier niemandem was?! Du musst dich schon bisschen auf die Frage beziehen und um was es dem Fragesteller geht.

Aber du und der Fragesteller können ja gerne recherchieren: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#hoehe

"Quittungen und Rechnungen musst du aufbewahren, weil sie dich fragen werden, wo dein Vermögen hin ist und du es nachweisen musst." Nein, das muss man natürlich nicht.

Doch, sollte/muss man. Steht auch auf dein Seite.

Und nein, nicht alle Gegegstände, die im Wohnzimmer stehen und man nutzt sind "anrechenfreie Haushaltsgegenstände". Das gilt für den 2000€ Fernseher genauso wie für den Whirlpool oder ein Piano. Man kann nicht solche Luxus-Dinge kaufen und sich dann arm hinstellen und die Hand aufheben. Und genau deswegen gibt es hier auch Grenzen, um Betrug einzudämmen.

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HansImGlueck178  22.10.2019, 16:10
@Fortuna1234

"Miete an die Eltern zu geben"

Wenn die in einer angemessenen Höhe bleibt, dann ist sie keine Schenkung und das wäre auch nicht rechtsmissbräuchlich.

"Doch, sollte/muss man. Steht auch auf dein Seite."

Nein, das muss man nicht. Es kann einem unter Umständen helfen, kann mir aber nur wenige Fälle vorstellen in denen das so wäre.

"Und nein, nicht alle Gegegstände, die im Wohnzimmer stehen und man nutzt sind "anrechenfreie Haushaltsgegenstände""

Aber alle die im üblichen Rahmen sind. Ein Fernseher oder ein Computer für 2000€ ist ein gewöhnliches Elektrogerät, gar kein Problem. Ein Klavier in dem Preisbereich ebenso. Bei einem Whirlpool wird es allerdings eng.

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fishr 
Beitragsersteller
 22.10.2019, 16:46

Danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort! Ich habe was gehört von einer 600€ grenze im Monat, die ich für was ich will ausgeben kann also sowas wie "alltags gebrauch" stimmt das?

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Fortuna1234  22.10.2019, 19:48
@fishr

Ich weiß, dass es dazu eine bestimme Betragsgrenze gibt, die als plausibel gilt und ich weiß auch, dass ich die vor längerer Zeit auch in einem Gesetzbuch (vor Ort in der Uni-Bib) gelesen hatte. Ich gehe aber davon aus, dass das mehr als 600€ sind. Mindestens der Baföghöchstsatz und das ist ja eher die untere Grenze. Ich würde davon ausgehen, dass man einen Verbrauch von 1000€ monatlich (ggf. sogar mehr) ausgeben könnte.

Was ich dir raten würde: Anonym hier nachfragen:

Für Fragen steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung. Sie können die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 montags bis freitags 8 - 20 Uhr.

https://www.bafög.de/impressum-522.php

Hier auch nochmal Infos zum automatischen Datenabgleich:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/

Auch in §1 siehst du, dass es wirklich um Bedürftigkeit geht. Mach dich jetzt auch nicht bedürftig, wenn du es nicht bist.

Denke auch dran: Nur weil du über dem Freibetrag bist, heißt das nicht, dass du kein Bafög bekommst. Es wird nur angerechnet. Und dein Vermögen muss eben erstmal genutzt werden, bevor du eine soziale Förderung bekommst. Die Hälfte steuert nämlich der Steuerzahler zu.

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Du kannst auch einfach 2000€ von deinem Konto abheben und deinen Eltern zum verwahren geben.......wo ist das Problem


Fortuna1234  22.10.2019, 15:59

Haha, ja klar :) Das Amt ist ja sooo dumm, dass die auf sowas natürlich nicht kommen, im Datenabgleich natürlich nicht auffällt und vorher niemand auf diese "geniale" Idee gekommen ist :D

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verreisterNutzer  22.10.2019, 16:01
@Fortuna1234

du kannst ja jetzt schon anfangen mit minimieren ;)

bei net bekannten von mir wurde das nicht so extrem streng überprüft

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HansImGlueck178  22.10.2019, 16:03
@Fortuna1234

Zum einen fällt sowas so gut wie nie auf, zum anderen kann er das ja problemlos portionsweise für wöchentliche Ausgaben abheben.

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Fortuna1234  22.10.2019, 16:08
@verreisterNutzer

Du, das kann ja jeder entscheiden. Aber dann sollte man wenigstens das Wort "BETRUG" offen hinschreiben. Ob der Fragesteller das Risiko dann eingeht... ist seine Sache. Aber du schreibst das ohne das Wort BETRUG und das finde ich bescheuert.

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verreisterNutzer  22.10.2019, 17:02
@Fortuna1234

also soll er das Geld lieber sinnlos verplempern???
und Betrug ist es genau so wenn er seinen Eltern Geld für Miete zahlt, die aber das Geld dann zur Seite legen

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Fortuna1234  22.10.2019, 19:36
@verreisterNutzer

Nee, nicht verplempern. Sinnvoll ausgeben und erst dann Bafög beantragen, wenn das Vermögen eben sinnvoll soweit aufgebraucht wurde, dass es keine großartige Kürzungen gibt.

Und ja, es ist auch Betrug den Eltern es zu übertragen, damit die das sparen. Habe nichts weiteres behauptet.

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verreisterNutzer  22.10.2019, 20:34
@Fortuna1234

Einfach das Geld den Eltern geben als Schenkung.......nach dem Studium können sie es ja auch zurück schenken........das ist kein Betrug sondern einfach ein kleines Loch im System nutzen.......aber das darf jeder sehen wie er will

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Fortuna1234  22.10.2019, 20:38
@verreisterNutzer

Das ist kein "Loch im System", sondern eine bekannte Betrugsmethode.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Vermögen unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere eure Eltern oder andere Verwandte, übertragen. Da dies rechtsmissbräuchlich ist, wird einfach ignoriert, dass das Vermögen auf einen anderen Namen läuft. Es wird trotzdem eurem Vermögen zugerechnet. Theoretisch gilt das für alle Schenkungen, die ihr in den letzten 10 Jahren gemacht habt. In der Praxis wird zwar kaum so weit zurück geprüft – aber wenn das Amt von solchen Dingen erfährt, wärt ihr trotzdem dran.
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verreisterNutzer  22.10.2019, 21:07
@Fortuna1234

der Staat will einen Halt ausnehmen wo es nur geht ;)

wer das mit sich machen lässt ist selber schuld

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Fortuna1234  22.10.2019, 21:31
@verreisterNutzer

Das geht auf eine andere Ebene. Du bist einfach nicht informiert, was geht und was nicht geht und gibst hier super dämliche "Tipps", die aber wirklich schon so offensichtlich Betrug sind, dass es verrückt ist an was anderes zu glauben. Das ist der Punkt, den ich hier kritisiere. Wer Betrug bewusst eingeht, der muss eben auch mit den Konsequenzen dann leben.

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Fortuna1234  22.10.2019, 22:30
@verreisterNutzer

Kann es sein, dass du dich noch nie mit Bafög beschäftigt hast? Da muss niemand einzelne Leute kontrollieren. Es gibt einen automatischen Datenabgleich und durch den Austausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern kommen genau solche Fälle hoch - automatisch. Da sitzt kein Mensch, der auf Verdacht jemanden kontrolliert. Sorry, wie stellst du dir das Arbeiten von Ämtern vor?!

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