Vermieterin stellt wiederholt Handwerker und Putzfrau ohne Arbeitsvertrag ein, ist dies verboten?
Hallo,
Ich wollte nur wissen, ob dies überhaupt verboten ist und wenn ja, was riskiert die Vermieterin, wenn man die Schwarzarbeit melden würde?
Danke im Voraus!
7 Antworten
Was hat es mit Schwarzarbeit zu tun, wenn der Vermieter seine Haushaltshilfen mit dem sog. Haushaltscheck bei der Minijob-Zentale gemeldet hat? Oder sie gar zu Nachbarschaftshilfe bereit sind, weil der VM ihnen bei anderer Gelegenheit hilft oder sie einmal im Monat zum Essen mit der Familie einläd?
Was hast du davon, wenn er demnächst dreimal so teure Diestleister und Handwerker für diese Arbeiten auswäht und in deiner Betribskostenabrechnung nteilig geltend macht?
Du willst ihm bestimmt nur eins auswischen. Da pass bloß auf, dass du dir nicht ein Eigentor schieß: Die Verbreitung wahheitswidriger Tatsachen oder gar Verleumdung ist eine Straftat und Störung des Mieterfriedens Grund deiner fristloser Kündigung :-O
Schwarzarbeit ist verboten. Wenn du dir sicher bist, das du Recht hast, solltest du dir dennoch 2x überlegen ob du deinem Vermieter ans Bein pissen willst. Egal ob du im Recht bist oder nicht, das könnte in Zukunft auf dich zurückfallen.
Ansonsten kannst du Schwarzarbeit melden bei:
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Jobcenter
- Zoll
- Krankenkasse
Mehr wüsste ich jetzt nicht.
machen diese personen etwas falsch ? oder ist das bloß wichtigtuerei bei dir ?
Wenn Du verstehen willst, warum ich die Frage gestellt habe, auf der ich übrigens leider keine Antwort bekam, lies dir bitte mal meine erste Frage zu der Einhaltung meiner Kaution.
Man muss nicht mit schriftlichem Vertrag arbeiten.
wichtig ist das die Sozialleistungen gezahlt werden.
Bist du dir sicher oder ist es nur eine Vermutung ?
Vom Arbeitgeber.
beispiel :
ich gehe Vollzeit arbeiten und verdiene brutto 1700€. Nun zahlt mein Arbeitgeber alle sozialenabgaben ( steuern , Krankenversicherung , Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw. ).
sobald alles bezahlt wurde bekomme ich meinen Rest ( Netto ) ca 1.200€ - 1.300€
Sie bekommt das Geld in die Hand gedrückt, niemand weiß darüber als wir.
Und sie arbeiten ja auch nicht regelmäßig hier, sie kommen halt nur dann, wenn etwas kaputt ist.
Ein Arbeitsvertrag ist ja nicht zwingend. Wenn die Arbeiter alle von ihr angemeldet werden ist alles in Ordnung.
Bloß weil du keinen Vertrag siehst bedeutet das nicht, dass er nicht existiert.
Er existiert nicht. Hat sie mir selber gesagt, als wir uns gut verstanden haben.
Ich: "Kannst du morgen mal auf meinem Grundstück Schnee schaufeln?"
Du: "Ja, kann ich"
-> Vertrag
Schwarzarbeit ist das deswegen noch nicht. Da kommt es dann darauf an, wie die Leistung abgerechnet wird.
Darum geht es mir ja, ab wann kann man von Schwarzarbeit reden?
Wenn keine Umsatzsteuer bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Danke für deine Antwort!
Die Fragen, die sich stellen sind: Ist es überhaupt Schwarzarbeit, ab wann kann die Rede von Schwarzarbeit sein, müssen die Schwerarbeiter irgendwie regelmäßig ohne Umsatzsteuer ect. gearbeitet haben?
Und reicht für eine Meldung, dass man die Uhrzeiten, an denen die Arbeiten geführt wurden, aufgeschrieben hat?
Müsste sie dann beweisen, dass es nicht Schwarzarbeit war?