Verlobung mit 16?

7 Antworten

Nach §2 BGB bist du noch nicht Volljährig.

Das Bedeutet das du in diesem sinne Minderjährig/Jugendlicher bist.

Somit unterliegst du deinem Vormund egal ob Jugendamt oder Eltern.

Auch wenn du dich Quer stellst und unbedingt deinen Dickkopf durchsetzen willst , wird dir das noch irgendwann zum Hindernis werden. Deine Mutter kann jederzeit sich gegen die Beziehung mit deinem Freund aussprechen ,ganz gleich wie sehr du ihn Liebst und wie Blind du doch in der Sache bist. Auch das Jugendamt kann dazu sich Einmischen. Wenn du 18 bist ,ist es Egal was du tust. Da kannst du frei entscheiden welche Fehler du im Leben weiter erreichen möchtest.

Wenn deine Mutter damit einverstanden ist , sollte es Sie dir schriftlich mitteilen ,damit du auch beim Jugendamt dafür eine Nachweis hast.

Auch wenn du das nicht lesen willst . Stell dich nicht gegen deinen Vormund und setze mit aller Macht und Gewalt deinen Dickkopf durch. In Sachen Liebe ( zumindest in diesem Bereich wie geschildert) bist du leider noch sehr Unerfahren.

Je nach kulturellem Hintergrund und Landesgesetz hat eine Verlobung keinerlei rechtlichen Nachwirkungen, keine besondere Bedeutungsschwere. Es ist einfach nur ein Versprechen für einander, mehr nicht.

In Deutschland kann eine Verlobung jederzeit von einem der beiden Verlobten wieder gelöst werden. Von heute auf morgen, ohne Trara und ohne Behördengänge. Es ist ja "nur" ein Versprechen das man den Wunsch hat einander zu heiraten. Manche Leute sind über Jahre hinweg verlobt. Und oft genug werden Verlobungen wieder gelöst.

Nein, du hast keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Es ist ja "nur" ein Handversprechen (sozusagen).

Und deine Mom? Natürlich kann sie was dagegen haben wenn sie nicht einverstanden ist. Und die Erlaubnis der Eltern brauchts dafür eigentlich auch garnicht.

Aber bis du 18 bist wird es sowieso nichts mit Heiraten. Bis es soweit ist, hat sich deine Mutter vielleicht an den Gedanken gewöhnt das du einen Partner hast und es euch ernst genug ist miteinander. Und wenn sie sich nicht daran gewöhnt hat? Naja, ihr werdet wenn ihr beide dann volljährig seid keine Erlaubnis für eine Eheschließung brauchen.

Du bist zu jung. Es ist gut, wenn man die Liebe irgendwie besiegelt. Dies kann noch warten. Allerdings hat deine Mutter kein Recht diese Beziehung zu verbieten, was aber nicht heisst, dass ihre Bedenken völlig unberechtigt sind.

Sorry aber das verstehe ich wirklich nicht, wie kann man sich in dem Alter schon Verloben kann ,das ist mir Unbegreiflich ! In dem Alter sollte man erstmal seine Jugend genießen und Nichts anderes ! Aber so geht's auch mit 17 Verlobt mit 18 das erste Mal Mutter und dann vielleicht jedes Jahr ein Kind ? Dann hat man doch seine Zukunft, gleich hinter sich ! Moin

Woher ich das weiß:Recherche

Die Verlobung ist nur rechtskräftig, wenn dein Partner mindestens 18 ist. Ansonsten spielt sie keine Rolle.