Verliebt in einen 15jährigen. Was soll ich machen?

15 Antworten

Ich denke, es gibt da 2 Ebenen

Die Gefühlsebene ist klar, da ist was starkes da, das auch erwiedert wird (nehme ich an).

Es gibt aber auch noch die Rationale Ebene - da weist Du sehr gut, das das ganze nichts werden kann. Sonst hättest Du diese Frage nicht gestellt. Also lass es! Du wirst eine Zeit lang trauern müssen, aber "logisch" überlegt ist das die einzig richtige Entscheidung für Euch beide (lass ihn mal 18 oder 20 werden) ...

Bei dem Altersunterschied könnte ein Beweis u.U. leicht fallen, dass es doch ein Missbrauch ist; könnte ins Auge gehen. Aber: Sind die Gefühle echt und tief, dann kann man sie pflegen aber mit dem Sex ein Jahr lang warten. Oder? "Die Gefühle sind da" Dann lebe sie, genieße sie.


pauline13 
Beitragsersteller
 04.12.2009, 02:15

er wird in 3 Monaten 16. Ja die Gefühle sind da, aber trotzdem kann ich mir (wegen dem Altersunterschied) keine Beziehung vorstellen.

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Was erhoffst du dir von so einer Bindung denn ? Was soll dein "Freund" mir dir machen ? Willst du einen gleichberechtigten Freund ?

Wenn es echte Liebe ist, kann ich dagegen nix sagen, ich will es aber auch nicht gut heissen !

Wenn du ihm allerdings helfen kannst, bei seinen Problemen, die Teenager haben, biste dabei willkommen !

Das Gesetz sagt u.a das der Sex zwischen euch ab 14 legal ist, wenn

§ 182 StGB

" Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...."

Der Sex ist unter Umständen erlaubt, dass anfertigen von jugendpornographischen Bildern nicht, wenn du über 18 bist und du darfst ihn auch nicht so "aufgeilen" indem du ihm mit deinen Bildern "scharf" machst. Wenn es sich um reine Liebe handelt, dies romantisch abgeht, kann der Richter von Strafe absehen auch wenn ihr es "zu doll" treibt...


mgrasek100  04.12.2009, 02:21

Nein, der § 182 StGB wurde von 16 auf 18 !!! angehoben, lest das endlich mal nach, is auch so strafbar ! Nich nur bei Schutzbefohkenen. Und außerdem wurde der § 184 c StGB eingeführt, wonach Bilder von unter 18 Jährigen jetzt auch strafbar sind !!!

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wenn du ihn wirklih gern hast und er dich auch könntest du es mit ihm versuchen, denn er ist NICHT minderjährig. mach aber nich den fehler das du ein anderes alter sagst, denn das is nie gut. man sollte nie eine bziehung mit iner lüge beginnen. sei ehrlich, gestehe ihm deine gefühle und vll wird etwas daraus.

deine Frage wird in den §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.