Verfassungsbeschwerde nach Untersuchungshaft?

1 Antwort

Lieber Fragenersteller,

mit der Verfassungsbeschwerde kann nur die Verletzung von Grundrechten durch den Staat gerügt werden. Sofern du in Untersuchungshaft gewesen ist, gibt es Möglichkeiten gegen diese Vorzugehen. Dafür gibt es Primär den Antrag auf Haftprüfung gemäß § 117 Abs. 1 StPO und subsidiär die Haftbeschwerde gemäß §§ 117 II, 304 StPO.

Für die Frist des § 93 Abs. 1 S.1 BVerfGG kommt es nicht auf deine Kenntnis von der rechtsverletzenden Tatsache an. Zudem ist der Rechtsanwalt auch kein staatliche Stelle, sondern ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl. § 1BRAO).

Demnach sehe ich für dich keine Chance, dass du Erfolg haben könntest.

Viele Grüße

Hannibal

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bego82 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 21:20

das ist schon klar, nur dass das Gericht und die weiteren instanzen nicht genug geprüft habe, was man erst viel später bemerkt. Man kann sich doch auf das Grundrecht der Freiheit beziehen? Nur weil man nicht rechtzeitig beschwerde eingelegt hat, kann man das doch nicht einfach so ablehnen. Ausserdem gehts ja nur um die U-haft, das verfahren ist immernoch im Ermittlungsstand, also keine Anklage garnichts. Vielleicht könnte man eine beschwerde totzdem einreichen da dass Verfahren an sich nocht garnicht beendet ist, aber die Uhaft ist ja ein teil des ganzen Ermittlungsverfahrens.

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