Verfällt eine AU?
Hey Ihr,
Ich besuche derzeit ein Abendgymnasium.
Ich war die Woche jetzt krank geschrieben (bis heute) und war heute allerdings kurz wieder in der Schule, um einen Test nachzuschreiben. Mir ging es allerdings nicht gut, weshalb ich dann auch vor Unterrichtsende wieder gegangen bin. Ich habe das meiner Lehrerin mitgeteilt und diese meinte zu mir, dass ich ja da bleiben müsse, wenn ich jetzt einmal da war.
Meine Schulleiterin meinte auch schon einmal zu mir, dass ich eine neue AU bräuchte, wenn ich vorzeitig wieder komme und dann doch noch zu Hause, obwohl ich für die Zeit eine gültige AU habe.
Ich habe jetzt auch schon wo gelesen, dass das nicht so ist, dass ich eine neue AU brauche, allerdings findet man dazu nicht so viel und ich wollte deshalb mal fragen, ob sich wer damit auskennt.
Liebe Grüße
2 Antworten
Die AU gilt ja nicht bis zu einem bestimmten Tag, weil der Arzt auch keine Glaskugel hat. Deswegen steht drauf: Voraussichtlich arbeitsunfähig bis...
Es gibt in Deutschland auch keine Gesundschreibung. Wenn du wieder zur Schule/Arbeit gehst, signalisierst du dass du wieder arbeitsfähig bist. Wenn du dich danach erneut krank meldest brauchst du auch eine neue AU.
Wenn du wieder aufschlägst hast du dich damit "gesund gemeldet". Du kannst nicht im Anschluss die AU "weiterführen". Du benötigst tatsächlich eine neu ausgestellte AU.
Ist im Arbeitsleben genauso.
Okay danke. Ich hatte nur von einem Anwalt gelesen, dass die nicht verfällt, deswegen hab ich nochmal gefragt🤷