Verbotenes Gepäckstück – wird es entsorgt oder kann ich es im Nachhinein abholen kommen? (Düsseldorfer Flughafen)?

2 Antworten

Die Mitteilung "entfernt und entsorgt" ist doch eigentlich selbsterklaerend, oder? Vom Aufbewahren und spaeterer Abholgung ist nicht die Rede. Was entfernt und entsorgt wird, ist weg.

Eine Kettensäge im Aufgabegepäck zu transportieren ist zwar schon unüblich, aber ich glaube nicht das es verboten wäre.

Ansonsten werden Passagiere bei denen unerlaubtes Gepäck gefunden wurde normalerweise zwischen Check-In und Abflug aufgerufen dann kann man klären was man möchte:

  • kostenlose Vernichtung und Entsorgung
  • Einlagerung und Abholung bei Ankunft (kann je noch Grösse so zwischen 5€ und 30€ pro Tag kosten)
  • Nachsendung per Paket an gewünschte Andresse (kostet so 20€ bis 60€ Aufwandspauschale sowie Versandkosten und sonstige Auslagen)

Wird ein Passagier nicht erreicht, weil er zum Beispiel am Vorabend schon eingecheckt aber dann im Hotel übernachtet hat, wird es erstmal aufbewart und die Lagerungskosten würden dann bei Abholung als Auslöse verlangt. Irgendwann nach drei, vier Wochen wird es dann aber vernichtet und entsorgt.