Verbeamtet?

6 Antworten

Die Arbeitenden in Heimen oder Jugendämtern werden nach TVÖD bezahlt und sind Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Diese sind nicht verbeamtet.

Kirchliche Beamte gibt es nicht, die Religionsgemeinschaften (z. B. katholische Kirche) regeln diese Rechte selbst. Die Regelungen orientieren sich an dem deutschen Beamtenrecht.

In privaten Einrichtungen können auch Beamte arbeiten z. B. Deutsche Telekom. Diese war früher staatlich ist heutzutage Privatisiert und die damaligen Beamten arbeiten immer noch dort.

Im Jugendamt bzw. überhaupt in Ämtern arbeiten hauptsächlich Beamte, ergänzt durch Verwaltungsangestellte die nicht verbeamtet sind.

Heime sind vornehmlich unter privater oder kirchlicher Trägerschaft, manchmal auch in öffentlicher Hand. In öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen können Beamte arbeiten in privat geführten Einrichtungen nicht.

Verbeamtet kann nur eine Person sein.
Du meinst eher staatlicher oder privat geführt ?
Jugendamt ja. Bei Kinderheimen gibt es auch andere -private- Träger.

Ein Mensch kann verbeamtet werden . Behörden / Einrichtungen logischerweise nicht.

Ähm, nein, Menschen werden verbeamtet. Auf dem JugendAMT gibt es sicher verbeamtete Mitarbeiter.

In Kinderheimen wohl eher nicht.