Ursprüngliche Besitzer wollen katze zurück?

Animalgirl0808  09.07.2024, 10:45

Gibt es einen Vertrag

HalliHallo97913 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 11:09

Nein, nichts schriftliches. Es wurde nur nochmal bestätigt, dass die Katze an unsere Freundin verschenkt wurde via Nachricht.

9 Antworten

Hallo Du,

wenn das Tier einen Impfausweis hat und dieser in deinem Besitz ist und, wenn deine Katze gechipt und auf dich registriert ist, sehe ich keinerlei Schwierigkeiten, dass da irgendwer dir deine Katze wegnehmen können sollte.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze

Wenn von der Ursprünglichen Besitzerin nicht klar das Weiterverschenken ausgeschlossen wurde oder klare Absprachen getroffen wurden die eine Weitergabe nicht gestatten gilt geschenkt ist geschenkt.

Es kommt also genau darauf an was bei der ersten Schenkung im Wortlaut gesagt wurde.

Sie kann also mit der richtigen Argumentation durchaus vor einem Gericht Recht bekommen, aber die Chancen sind für Sie gering.

Die Polizei hat damit nichts zu tun, das ist ein rein Zivilrechtliches Ding.


HalliHallo97913 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 10:16

Dankeschön!

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DaLiLeoMishu  09.07.2024, 11:08
@HalliHallo97913

Hast du den Impfausweis? Oder gibt es gar keinen? Wenn nicht, dann anlegen lassen.
Ist das Katzenjunges gechipt und registriert? Wenn nicht, nachholen.

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HalliHallo97913 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 11:10
@DaLiLeoMishu

Noch keinen Impfpass, wir waren gestern beim Tierarzt. Sie soll erst in zwei Wochen nach der entwurmung geimpft werden.

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DaLiLeoMishu  09.07.2024, 11:32
@HalliHallo97913

Mach mit deiner Freundin/bekannten wo ihr das Tier her habt, einen Schutzvertrag oder Schenkungsvertrag .... wie auch immer.

Dann bist du erst einmal raus und diese Erstbesitzerin muss sich mit deiner Bekannten "rumschlagen".

Es ist deine Katze, Punkt.

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PatchrinT  09.07.2024, 10:47

was bitte schön wird bei einer Schenkung denn abgemacht? Ich habe noch nie gehört das deswegen Verträge gemacht werden. Dieses wird erst gar nicht vor Gericht landen. Es ist ein bischen wie bei Ebay,gekauft wie gesehen oder so ähnlich.

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Christiangt  09.07.2024, 10:52
@PatchrinT

Ja dann mach dich mal schlau . Es ist durchaus üblich Dinge unter Bedingungen zu verschenken. Bei Haustieren ist es auch durchaus so das die Vorbesitzer sich das Rückkaufrecht einräumen oder eben auch die Rückgabe des Tieres wenn man dieses nicht mehr selber haben will.

Der Erstbesitzerrin wird es nur schwer diese eventuelle Mündliche Vereinbarung (mündlicher Vertrag) zu beweisen.

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PatchrinT  09.07.2024, 10:57
@Christiangt

mündliche Verträge gibt es nicht,nur schriftlich. Das mag in Fernost oder Türkei so gehen,wir sind aber nicht gepolt wie auf einem Basar mit Handschlag

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Christiangt  09.07.2024, 11:05
@PatchrinT

Du solltest mal an einer echten Zivil- Gerichtsverhandlung teilnehmen , als Zuschauer.

Da wirst du dann sehen wie ein Gericht die Fakten wertet wenn es keine Zeugen gibt. Glaubwürdigkeit ist nur ein Faktor.

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PatchrinT  09.07.2024, 11:13
@Christiangt

Das alles bestimmt nicht wegen einer Katze. Das ganze würde anders bei Artgeschützten Tieren wie Reptilien aussehen. Da musst du sogar bei Verschenkung einer Schildkröte aufgrund von Papieren und Ausweisen den Behörden Bescheid geben. Verschenken ohne alles,ohne Papiere wäre illegal. Ich muss dich enttäuschen,ich war schon vor Gericht,nicht als Zuschauer. Als Angeklagter. Ich bin wegen Notwehr freigesprochen worden.

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needlewitch  09.07.2024, 11:57
@PatchrinT

Falsch, mündliche Verträge schliesst man tagtäglich sogar sehr viele ab. Beispielsweise jedesmal, wenn du zum Bäcker gehst und ein Brötchen kaufst hast du konkludent einen mündlichen Kaufvertrag nach BGB abgeschlossen indem du das Brötchen geordert hast.

Der Vertragsschluß per Handschlag ist ausdrücklich gesetzlich geregelt und selbstverständlich zulässig.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/muendlicher_vertrag

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Christiangt  09.07.2024, 14:22
@PatchrinT

Deswegen hab Ich ja auch betohnt das du mal an einem Zivilprozess teilnehmen solltest. Da gibt es Unterschiede und nicht sowas wie " Im Zweifel für den Angeklagten" . Vor einem Zivilgericht kann man auch wegen nichtigkeiten Ziehen und definitiv auch wegen Dingen die angeblich geschenkt wurden. Klar das man in manchen Dingen erst an einen Schiedmann verwiesen wird oder manches abgelehnt wird aber so Fälle bei denen es um Tiere und verkaufen / Schutzverträge / Verschenken etc geht gibt es immer.

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PatchrinT  09.07.2024, 18:01
@needlewitch

mit solch fisselfassel habe ich mich mein Leben nicht abgegeben. Ich habe in meinem Leben Verträge nur schriftlich geregelt,den Handschlag benutze ich nur zum begrüßen und alles andere komplizierte gehe ich aus dem Weg. Ganz einfach. Wir lästern oft über die USA und ihre Gesetze.Aber in wirklichkeit ist es in D noch schlimmer.....

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PatchrinT  09.07.2024, 18:21
@Christiangt

wegen nichtigkeiten vor Gericht? Meistens ist es so das man eine Geldstrafe zahlen muss und das Verfahren,was auch immer,wird eingestellt. Vor ca. 25 Jahren habe ich in einem Industriegebiet(Nebenstraße) eine Probefahrt mit einem Motorrad gemacht,200m hin,200m zurück. Meine dummheit war das ich keinen Helm aufhatte und das schwere Moped war nicht angemeldet. Zu meinem Pech war plötzlich die Polizei hinter mir und folgte in die Werkstatt. Reden hin und her. Die haben mich 6 wochen warten lassen um mir mitzuteilen das das Verfahren wegen Geringfügigkeit und einer Geldbuße von mehreren hundert Euro eingestellt wird. Normalerweise hätte ich bis 7 Punkten bekommen können,dieses passierte nicht wegen der Geldbuße. Die(Justiz?) haben mein Leben durchgecheckt,ob schonmal solche Vergehen vorlagen,Vorstrafen ect., Da nichts vorlag,auch nicht ein Punkt bis heute nicht und ich nicht direkt am öffentlichen Verkehr teilgenommen habe und es nur eine popelige Seitenstraße war,wurde dieses bewertet. Und jetzt willst du mir nachweisen das man wegen z.b dem Gedöns mit einer Katze,einem Hasen oder Hamster vor Gericht gezogen wird? In meinen augen haben die Gerichte dafür überhaupt keine Zeit,never,früher wie heute nicht.

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Christiangt  09.07.2024, 19:03
@PatchrinT

Du verstehst leider immernoch nicht den Unterschied zwischen einem Straf- und einem Zivilgericht. In einem Zivilgericht streiten sich 2 Parteien , wer hat Recht und wer hat Unrecht. Das Unparteiische Gericht wird dann eine auf unseren Rechtsstaat bezogene Entscheidung fällen an die sich beide Seiten halten müßen.

Und genau um solche Dinge wie mit der Katze hier, werden durchaus vor Gericht geklärt. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koblenz-13s4120-haustier-katze-eigentum-schenkung-herausgabe-tier-impfpass-besitz-mitbesitz/

Für die Leute wie dich welche mir immer noch nicht glauben wollen habe Ich auch noch genau das passende Urteil eines Gerichts gefunden was durchaus Paralelen zu dem Fall der Fragestellerin hat :

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_275-C-143723_Streit-um-Chihuahua-Keks.news34006.htm

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Ich sehe es so, dass die Katze eich gehört.

Ob das Tier eigentlich deiner Freundin geschenkt wurde, spielt keine Rolle. Es sei denn es wurde schriftlich festgehalten, dass die Katze an die Virbesitzer zurückgegeben werden muss, wenn deine Freundin sie nicht haben will / halten kann.

Wenn deine Freundin i.was schriftlich hat oder noch besser ein Vertrag, dann lass dir das alles geben / kopieren.

Mit dem "verschenken", haben die Vorbesitzer ALLE Besitzrechte abgegeben. Ich denke auch nicht, dass die Polizei da etwas machen wird.

Im Zweifelsfall musst du halt nen Anwalt einschalten

Lass die Leute reden, die können euch nichts, die Katze gehört rechtmäßig euch.

Hier von einer Webseite die sich speziell mit Rechten rund um Tiere beschäftigt:

Kann ich ein verschenktes Tier zurückfordern?
Grundsätzlich gilt, dass mit der Schenkung das Eigentum am Tier verbindlich vom Schenker auf den Beschenkten übergeht. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist eine Rückforderung nach Vertragsabschluss somit nicht mehr möglich. Das Gesetz sieht hiervon aber immerhin einige wenige Ausnahmen vor. So etwa ist eine Rückforderung von Tieren möglich, die als Verlobungsgeschenk überreicht wurden, die Heirat dann aber ins Wasser fällt. Dasselbe gilt, wenn der Beschenkte gegen den Schenker oder eine ihm nahestehende Person eine schwere Straftat verübt oder ihm gegenüber familienrechtliche Pflichten (vor allem die gegenseitige Beistands- und Rücksichtspflicht in der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft) schwer verletzt. Will ein Schenker ein Tier hingegen beispielsweise zurückhaben, weil der Beschenkte es nicht gut behandelt, müsste diese Möglichkeit vorgängig ausdrücklich vereinbart worden sein. In der Praxis kommt gelegentlich auch die Abmachung vor, dass das Tier an den Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte stirbt.

Read more at: https://www.tierimrecht.org/de/recht/rechtsauskunfte/kauf-und-schenkung-von-tieren/kann-ich-ein-verschenktes-tier-zurckfordern/

Wenn ihr dem Kitten was gutes tun wollt, besorgt ihm einen gleichaltrigen Kumpel ;)


HalliHallo97913 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 10:15

Vielen lieben Dank! Eine andere Katze lebt mit im Haushalt und sie verstehen sich super! :)

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Meines Wissens handelt es sich um eine Schenkung.

Mit verschenkten "Sachen" kann der Beschenkte verfahren, wie es ihm beliebt.

Ich kann auch in mein Geschenk tausende Löcher bohren, auch wenn das bei einem Laptop unklug ist, aber der Schenkende kann da nichts machen, außer die Freundschaft kündigen.


HalliHallo97913 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 10:08

Dankeschön für die Antwort.

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